Prüflisten Betriebsfähigkeit Inklusion
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Betriebsfähigkeit inklusiver Arbeits- und Nutzungsumgebungen
Die Prüfliste unterstützt die strukturierte Bewertung, ob organisatorische, räumliche und technische Voraussetzungen für inklusive Nutzung und Teilhabe gegeben sind. Sie betrachtet Zugänglichkeit, Orientierung, Kommunikation, Verantwortlichkeiten und betriebliche Abläufe. So lassen sich Barrieren, Nachweise und erforderliche Maßnahmen systematisch erkennen und bewerten.
Teilhabe anhand realer Nutzungsketten bewerten
- Inklusions-Betriebsfähigkeit
- Teilhabeauftrag und tatsächliche Nutzung
- Verantwortung, Mandate und Zusammenarbeit
- Personal, Qualifikation und gesicherte Erreichbarkeit
- Rechtlicher Rahmen und wirksame Beteiligung
- Bedarfserhebung und angemessene Anpassung
- Anreise, Außenwege und sichere Erschließung
- Eingänge, Türen und Zutrittsverfahren
- Innere Wege, Aufzüge und vertikale Erreichbarkeit
- Orientierung, Information und wahrnehmbare Signale
- Arbeitsplatz, Ergonomie und technische Hilfen
- Digitale Arbeits- und Serviceketten
- Akustik, Licht und reizarme Arbeitsbedingungen
- Sanitär-, Umkleide- und Pausenservices
- Empfang, Besucher und Veranstaltungen
- Arbeitsgestaltung, Aufgaben und verständliche Anleitung
- Assistenz, Anleitung und persönliche Unterstützung
- Außenarbeitsplätze und inklusive Arbeitsgruppen
- Inklusive Beschaffung und Dienstleistersteuerung
- Individuelle Gefährdungsbeurteilung und sichere Tätigkeiten
- Alarmierung und inklusive Notfallkommunikation
- Evakuierung und sichere Unterstützung im Ereignisfall
- Beschwerden, Schutz vor Benachteiligung und Abhilfe
- Datenschutz und Umgang mit Unterstützungsinformationen
- Störung, Ersatzleistung und Wiederherstellung der Teilhabe
- Bauen, Umzüge und veränderte Betriebsbedingungen
- Wirksamkeit, Beteiligungsfeedback und Weiterentwicklung
- Dokumentation, Datenqualität und verfügbare Nachweise
- Prüfprogramm und belastbare Wirksamkeitskontrolle
- Ressourcen, externe Abhängigkeiten und langfristige Sicherung
- Gesamtbewertung und Entscheidung über den zulässigen Betrieb
Inklusions-Betriebsfähigkeit
| Anwendungsrahmen | Festlegung |
|---|---|
| Fachlicher Zuschnitt | Durchgängig nutzbare Gebäude, Arbeitsplätze, Informationen und Dienstleistungen sowie verlässlich organisierte Beschäftigung, Assistenz und Zusammenarbeit. Bewertet werden Umgebungen und Prozesse, niemals der Wert oder die Betriebsfähigkeit von Menschen. Bauliche Zugänglichkeit, individuelle Anpassung und soziale Teilhabe sind zusammen zu betrachten; Diagnose oder Behinderungsart begründen keine pauschale Eignungsentscheidung. |
| Themenzuordnung | https://inklusion.fm-connect.com/ Eigenständiger, fachlich erweiterter Anforderungskatalog zur Themenwebsite; keine Veröffentlichung und keine fachliche Freigabe. |
| Anwendungsrahmen | Die Anforderungen sind auf die tatsächlichen Nutzungen, Anlagen, Vertragsverhältnisse und Personenbedarfe zu beziehen. Standort, Bundesland, Genehmigungsdaten und Sondernutzungen sind nicht vorgegeben. Nichtanwendbarkeit wird begründet; fehlende Kenntnis ist keine Ausnahme. |
| Verbindlichkeit | Öffentlich-rechtliche Pflichten, Genehmigungen, vertragliche Festlegungen, technische Regeln und Herstellerbedingungen sind nach ihrer jeweiligen Geltung zuzuordnen. Optionale Systeme und Verbesserungen werden nur bei tatsächlicher Nutzung oder begründetem Erfordernis vorausgesetzt. |
| Nachweise und Zuständigkeit | Jeder Prüfpunkt beschreibt eine notwendige Bedingung, einen geeigneten Nachweis und eine zuständige Funktion mit Handlungsanlass. Das genannte Dokument oder die beschriebene Prüfung ist ein Soll, keine bestätigte Erfüllung. Personen, Befugnisse und Vertretung sind konkret zu benennen. |
| Werte und Fristen | Leistungsgrenzen, Schutzwerte, Kontrollabstände und Wiederherstellungszeiten sind aus der konkreten Aufgabe und den maßgebenden Vorgaben abzuleiten. Dieser Katalog ersetzt keine Auslegung, vollständige Prüf- oder Wartungsanweisung, individuelle Rechtsprüfung oder erforderliche Fachentscheidung. |
| Bewertung und Verwendung | Für die Anwendung sind je Prüfpunkt Anwendbarkeit, Istzustand, Nachweis, Bewertung, Maßnahme, verantwortliche Person und Fälligkeit zu erfassen. Kritische Mängel, fehlende Nachweise und befristete Ersatzlösungen bleiben getrennt. Eine Erledigungsquote ersetzt keine belastbare Gesamtentscheidung. |
Teilhabeauftrag und tatsächliche Nutzung
Maßstab ist die sichere, selbstbestimmte und tatsächlich mögliche Nutzung, nicht allein ein formales Ausstattungsmerkmal.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Personen und Nutzungen | Beschäftigte, Bewerbende, Besucher und externe Arbeitsgruppen sind nach ihren tatsächlichen Nutzungssituationen berücksichtigt. Annahmen über eine vermeintlich einheitliche Nutzergruppe ersetzen keine Bedarfsklärung. | Ein Nutzungsprofil beschreibt Tätigkeiten, Wege und erforderliche Unterstützungsangebote. | Unternehmensleitung mit betroffenen Personen und Interessenvertretungen; vor Konzeptfestlegung und bei veränderten Nutzungen. |
| 2 | Durchgängige Nutzungskette | Anreise, Zugang, Orientierung, Arbeitsplatz, Service und Verlassen bilden eine zusammenhängende Kette. Eine barrierearme Einzelfunktion genügt nicht, wenn ein notwendiger Folgeschritt unzugänglich bleibt. | Praktische Ablaufproben bestätigen die vollständige Kette für relevante Nutzungen. | Unternehmensleitung mit betroffenen Personen und Interessenvertretungen; vor Konzeptfestlegung und bei veränderten Nutzungen. |
| 3 | Selbstbestimmte Nutzung | Unterstützung erfolgt unter Achtung von Wahlmöglichkeiten, Würde und Privatsphäre. Hilfe wird nicht ungefragt aufgezwungen und notwendige Selbstständigkeit nicht durch vermeidbare Sonderverfahren eingeschränkt. | Rückmeldungen betroffener Personen bestätigen die vereinbarten Nutzungs- und Unterstützungsformen. | Unternehmensleitung mit betroffenen Personen und Interessenvertretungen; vor Konzeptfestlegung und bei veränderten Nutzungen. |
| 4 | Mindestleistung | Für notwendige Zugänge und Dienstleistungen ist ein erreichbares Mindestniveau beschrieben. Komfortverbesserungen werden von Voraussetzungen unterschieden, ohne bestehende Teilhabebarrieren zu verharmlosen. | Ein abgestimmtes Leistungsbild benennt notwendige Funktionen und zulässige Ersatzwege. | Unternehmensleitung mit betroffenen Personen und Interessenvertretungen; vor Konzeptfestlegung und bei veränderten Nutzungen. |
| 5 | Allgemeine und individuelle Lösung | Allgemein nutzbare Gestaltung wird durch individuelle Anpassungen ergänzt. Eine allgemeine Standardlösung wird nicht gegen einen konkret festgestellten Bedarf als ausreichend erklärt. | Die Bedarfsentscheidung begründet geeignete allgemeine und personenbezogene Maßnahmen. | Unternehmensleitung mit betroffenen Personen und Interessenvertretungen; vor Konzeptfestlegung und bei veränderten Nutzungen. |
| 6 | Veränderte Bedürfnisse | Vorübergehende Einschränkungen, Alterung und veränderte Aufgaben können neue Barrieren erzeugen. Anpassungsbedarf wird ohne Zwang zur umfassenden Offenlegung medizinischer Angaben aufgenommen. | Das Verfahren erlaubt niedrigschwellige Meldung und zeitgerechte Neubewertung. | Unternehmensleitung mit betroffenen Personen und Interessenvertretungen; vor Konzeptfestlegung und bei veränderten Nutzungen. |
Verantwortung, Mandate und Zusammenarbeit
Die Zuständigkeiten gelten für den beschriebenen Leistungsumfang einschließlich gemeinsamer Übergabepunkte.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 7 | Verantwortlicher Auftraggeber | Die verantwortliche Leitung ist benannt und besitzt einen eindeutigen Auftrag. Eigentum, Nutzung, Arbeitgeberpflichten und beauftragte Leistungen werden nicht mit identischen Zuständigkeiten gleichgesetzt. | Die schriftliche Aufgabenverteilung benennt Verantwortliche, Leistungsumfang und organisatorische Grenzen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Betriebsübernahme und bei jeder Organisationsänderung. |
| 8 | Wirksame Aufgabenübertragung | Übertragene Aufgaben sind mit Befugnissen, fachlicher Eignung, Zeit und Mitteln ausgestattet. Die Leitung kontrolliert die tatsächliche Ausführung und löst ungeklärte Zuständigkeitslücken. | Benennung, Ressourcen und nachgewiesene Kontrollen sind miteinander abgeglichen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Betriebsübernahme und bei jeder Organisationsänderung. |
| 9 | Fachliche Entscheidung | Betroffene Personen, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitsschutz und erforderliche Fachstellen sind in Entscheidungen ihres Fachgebiets eingebunden. Eine kaufmännische Zustimmung ersetzt weder notwendige fachliche Bewertungen noch vorgeschriebene behördliche Entscheidungen. | Entscheidungsregeln und beispielhafte Vorgänge zeigen die erforderliche Fachbeteiligung. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Betriebsübernahme und bei jeder Organisationsänderung. |
| 10 | Übergabepunkte | Zwischen internen Stellen und externen Beteiligten sind Eingangsbedingungen, Leistung, Rückmeldung und Übernahme festgelegt. Keine Seite setzt ungeprüft voraus, dass die andere eine notwendige Aufgabe erledigt. | An realen Übergaben ist die vollständige Verantwortungs- und Rückmeldekette nachvollziehbar. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Betriebsübernahme und bei jeder Organisationsänderung. |
| 11 | Befugnis bei Gefahr | Bei Ausfällen notwendiger Zugänge, Kommunikation oder Unterstützung sind sofortige Sicherungsmaßnahmen und Eskalation möglich. Zeitkritischer Schutz wird nicht durch ungeklärte Budgets oder unerreichbare Unterschriftsberechtigte verzögert. | Befugnisse, Vertretung und Erreichbarkeit sind durch einen konkreten Ablauf erprobt. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Betriebsübernahme und bei jeder Organisationsänderung. |
| 12 | Externe Leistungserbringung | Verträge decken den tatsächlich benötigten Leistungsumfang ab. Beauftragung allein belegt keine Leistung; Annahme, fachliche Kontrolle und Behandlung von Abweichungen bleiben organisiert. | Stichproben verbinden vereinbarte Leistungen mit Ergebnissen und nachvollziehbaren Nachbesserungen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Betriebsübernahme und bei jeder Organisationsänderung. |
| 13 | Mehrere Beteiligte | Bei mehreren Arbeitgebern, Nutzern oder Auftragnehmern sind gegenseitige Gefährdungen und Arbeitsabläufe abgestimmt. Vertragliche Grenzen erzeugen keine unbehandelten Risiken an gemeinsam genutzten Einrichtungen. | Koordinationsabsprachen sind mit der tatsächlichen Arbeitssituation abgeglichen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Betriebsübernahme und bei jeder Organisationsänderung. |
Personal, Qualifikation und gesicherte Erreichbarkeit
Der Personalbedarf richtet sich nach realen Aufgaben, Nutzungszeiten und notwendigen Reaktionen, nicht allein nach einer Stellenzahl.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 14 | Aufgabenbezogene Befähigung | Für jede Tätigkeit sind erforderliche Kenntnisse, Erfahrung und gegebenenfalls formale Berechtigung bestimmt. Eine allgemeine Schulungsbescheinigung ersetzt keine Eignung für den konkreten Auftrag. | Die Qualifikationszuordnung verbindet Aufgaben, eingesetzte Personen und überprüfte Nachweise. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufgabenübernahme sowie bei Personal- und Bedarfsänderungen. |
| 15 | Praktische Einweisung | Personen kennen Arbeitsorte, eingesetzte Systeme, Betriebsgrenzen und Meldewege. Wesentliche Handlungen werden praktisch vermittelt; die bloße Übergabe umfangreicher Unterlagen genügt nicht. | Einweisungsprotokoll und praktische Demonstration belegen die Beherrschung der zugewiesenen Aufgaben. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufgabenübernahme sowie bei Personal- und Bedarfsänderungen. |
| 16 | Ausreichende Kapazität | Arbeitsumfang, Spitzenbelastung und notwendige Reaktionszeiten sind mit verfügbaren Kapazitäten vereinbar. Rückstände oder häufige Überlastung werden als Organisationsmangel behandelt, nicht als Normalzustand. | Dienst- und Aufgabenplanung sind mit tatsächlichem Aufkommen und Rückständen abgeglichen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufgabenübernahme sowie bei Personal- und Bedarfsänderungen. |
| 17 | Wirksame Vertretung | Urlaub, Krankheit und Personalwechsel unterbrechen keine notwendigen Aufgaben. Vertretungen haben dieselben erforderlichen Zugänge und Entscheidungsinformationen; eine Namensliste allein genügt nicht. | Eine Vertretungsprobe weist Zugriff, Kenntnisstand und Handlungsfähigkeit nach. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufgabenübernahme sowie bei Personal- und Bedarfsänderungen. |
| 18 | Erreichbarkeit außerhalb der Regelzeit | Für die tatsächlich notwendigen Zeiten ist eine erreichbare, fachlich passende Reaktion organisiert. Ein unbetreutes Postfach wird nicht als gesicherte Annahme zeitkritischer Meldungen angesetzt. | Alarmierungs- oder Kontaktproben dokumentieren Annahme, Ersatzkontakt und Rückmeldung. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufgabenübernahme sowie bei Personal- und Bedarfsänderungen. |
| 19 | Verständliche Arbeitskommunikation | Anweisungen und Rückmeldungen sind für die beteiligten Personen verständlich und zugänglich. Sprachliche, sensorische oder digitale Barrieren werden bei der Arbeitsorganisation berücksichtigt. | Rückfragen und praktische Anwendung zeigen, dass wesentliche Informationen verstanden werden. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufgabenübernahme sowie bei Personal- und Bedarfsänderungen. |
| 20 | Kompetenz erhalten | Änderungen, seltene Handlungen und festgestellte Fehler lösen gezielte Auffrischungen aus. Externe Fachhilfe ist rechtzeitig verfügbar, wenn der eigene Befähigungsumfang nicht ausreicht. | Fortbildungsbedarf und durchgeführte Einweisungen sind aus Aufgaben und Ereignissen abgeleitet. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufgabenübernahme sowie bei Personal- und Bedarfsänderungen. |
Rechtlicher Rahmen und wirksame Beteiligung
Anforderungen werden nach Arbeitgeberrolle, Gebäude, Dienstleistung und tatsächlichem Anwendungsbereich zugeordnet.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 21 | Arbeitgeberpflichten | Besondere Pflichten gegenüber schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen werden zutreffend ermittelt. Allgemeine Gleichbehandlung und notwendige individuelle Vorkehrungen werden nicht gegeneinander ausgespielt. | Eine fall- und organisationsbezogene Prüfung weist Pflichten und verantwortliche Stellen aus. | Personalverantwortliche mit Recht und Interessenvertretungen; vor Entscheidungen und bei Änderungen des maßgebenden Rahmens. |
| 22 | Arbeitsstättengestaltung | Anforderungen an Arbeitsstätten berücksichtigen die tatsächlich beschäftigten Menschen und deren Tätigkeiten. Die bloße baurechtliche Zulässigkeit belegt keine ausreichende Arbeitsplatzgestaltung. | Die Arbeitsplatzbewertung verbindet Nutzung, Zugänglichkeit und erforderliche Schutzmaßnahmen. | Personalverantwortliche mit Recht und Interessenvertretungen; vor Entscheidungen und bei Änderungen des maßgebenden Rahmens. |
| 23 | Öffentlicher Zugang | Anforderungen an öffentlich zugängliche Räume und besondere Nutzungen sind ermittelt. Nicht jedes private Büro besitzt dieselben Pflichten wie eine öffentliche Dienstleistung. | Die Einordnung nennt Gebäudenutzung, zuständiges Landesrecht und konkrete Anforderungen. | Personalverantwortliche mit Recht und Interessenvertretungen; vor Entscheidungen und bei Änderungen des maßgebenden Rahmens. |
| 24 | Digitale Verpflichtungen | Gesetzliche Anforderungen an digitale Angebote werden nach Träger und Dienstleistungsart geprüft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird nicht pauschal auf sämtliche Gebäude oder internen Anwendungen übertragen. | Eine dokumentierte Anwendbarkeitsprüfung begründet den erforderlichen digitalen Prüfmaßstab. | Personalverantwortliche mit Recht und Interessenvertretungen; vor Entscheidungen und bei Änderungen des maßgebenden Rahmens. |
| 25 | Interessenvertretungen | Vorgeschriebene Beteiligung von Schwerbehindertenvertretung und weiteren Interessenvertretungen erfolgt rechtzeitig. Information nach abgeschlossener Beschaffung ersetzt keine erforderliche Beteiligung vor Entscheidung. | Beteiligungsnachweise zeigen Zeitpunkt, Gegenstand und Behandlung eingebrachter Hinweise. | Personalverantwortliche mit Recht und Interessenvertretungen; vor Entscheidungen und bei Änderungen des maßgebenden Rahmens. |
| 26 | Vereinbarungen umsetzen | Inklusions- und betriebliche Anpassungsvereinbarungen sind in konkrete Aufgaben überführt. Eine unterschriebene Vereinbarung allein belegt keine tatsächlich verfügbare Unterstützung. | Maßnahmen, Zuständigkeiten und Umsetzungsergebnisse sind den Vereinbarungen zugeordnet. | Personalverantwortliche mit Recht und Interessenvertretungen; vor Entscheidungen und bei Änderungen des maßgebenden Rahmens. |
Bedarfserhebung und angemessene Anpassung
Bedarfe werden funktionsbezogen gemeinsam geklärt; die betroffene Person bleibt am Verfahren beteiligt.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 27 | Vertraulicher Zugang | Anliegen können über einen zugänglichen, vertraulichen Kontaktweg eingebracht werden. Die Meldung erfordert keine öffentliche Darstellung persönlicher Einschränkungen. | Eine Nutzungsprobe bestätigt vertrauliche Erreichbarkeit und verständliche Zuständigkeit. | Personalverantwortliche und Facility Management mit betroffenen Personen; bei Eintritt, Aufgabenwechsel und gemeldetem Anpassungsbedarf. |
| 28 | Funktionaler Bedarf | Erhoben wird, welche Handlung oder Umgebung Schwierigkeiten verursacht und welche Unterstützung benötigt wird. Diagnosen werden nicht anstelle konkreter Arbeits- und Nutzungsanforderungen bewertet. | Die Bedarfsbeschreibung benennt Barrieren, Tätigkeit und gewünschte Wirkung der Anpassung. | Personalverantwortliche und Facility Management mit betroffenen Personen; bei Eintritt, Aufgabenwechsel und gemeldetem Anpassungsbedarf. |
| 29 | Gemeinsame Erprobung | Mögliche Lösungen werden mit betroffenen Personen praktisch erprobt. Formale Produktdaten ersetzen keine Rückmeldung zur tatsächlichen Benutzbarkeit im Arbeitsablauf. | Ein Erprobungsprotokoll dokumentiert Nutzbarkeit, Grenzen und vereinbarte Änderungen. | Personalverantwortliche und Facility Management mit betroffenen Personen; bei Eintritt, Aufgabenwechsel und gemeldetem Anpassungsbedarf. |
| 30 | Zeitgerechte Abhilfe | Für dringende Barrieren bestehen priorisierte Entscheidungen und geeignete Zwischenlösungen. Lange Beschaffungswege führen nicht automatisch zu unbegrenztem Ausschluss von Arbeit oder Dienstleistung. | Bearbeitungszeiten und Zwischenmaßnahmen sind am tatsächlichen Teilhabeverlust ausgerichtet. | Personalverantwortliche und Facility Management mit betroffenen Personen; bei Eintritt, Aufgabenwechsel und gemeldetem Anpassungsbedarf. |
| 31 | Begründete Entscheidung | Zusage, Alternative oder Ablehnung einer Maßnahme ist nachvollziehbar begründet und überprüfbar. Pauschale Kostenargumente ersetzen keine gebotene Einzelfallprüfung. | Die Entscheidung enthält fachliche Bewertung, Beteiligung und einen zugänglichen Überprüfungsweg. | Personalverantwortliche und Facility Management mit betroffenen Personen; bei Eintritt, Aufgabenwechsel und gemeldetem Anpassungsbedarf. |
| 32 | Nachprüfung im Alltag | Nach Umsetzung wird geprüft, ob die vereinbarte Wirkung im tatsächlichen Betrieb erreicht wird. Eine gelieferte Hilfe gilt nicht automatisch als passend und wirksam. | Rückmeldungen und Beobachtungen bestätigen dauerhaft geeignete Nutzung oder erforderliche Nachbesserung. | Personalverantwortliche und Facility Management mit betroffenen Personen; bei Eintritt, Aufgabenwechsel und gemeldetem Anpassungsbedarf. |
Anreise, Außenwege und sichere Erschließung
Die erforderliche Erreichbarkeit beginnt am tatsächlich genutzten Ankunftspunkt.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 33 | Ankunftspunkte | Haltestellenzugang, Stellplätze, Absetzstellen und Hauptwege sind im erforderlichen Umfang erreichbar. Ein geeigneter Gebäudeeingang ersetzt keinen unbenutzbaren vorgelagerten Weg. | Eine Wegeprobe bestätigt die durchgängige Verbindung von Ankunft und Eingang. | Gebäudebetrieb und Mobilitätsverantwortliche; vor Nutzungsaufnahme sowie bei Baustellen und saisonalen Veränderungen. |
| 34 | Stellplatznutzung | Erforderliche Stellplätze besitzen geeignete Abmessungen, Lage und tatsächliche Verfügbarkeit. Kennzeichnung allein verhindert keine dauerhafte Fremdbelegung. | Kontrollen und Nutzungsregeln bestätigen zugängliche, freigehaltene Stellplätze. | Gebäudebetrieb und Mobilitätsverantwortliche; vor Nutzungsaufnahme sowie bei Baustellen und saisonalen Veränderungen. |
| 35 | Oberflächen und Neigung | Wege sind tragfähig, ausreichend eben und für die vorgesehenen Hilfsmittel nutzbar. Gefälle, Fugen und Entwässerungsrinnen werden an der tatsächlichen Nutzung bewertet. | Begehung und praktische Befahrung bestätigen sichere Oberflächen und Übergänge. | Gebäudebetrieb und Mobilitätsverantwortliche; vor Nutzungsaufnahme sowie bei Baustellen und saisonalen Veränderungen. |
| 36 | Orientierung im Außenraum | Wegeführung und Eingänge sind wahrnehmbar und verständlich. Kontraste, Beleuchtung und gegebenenfalls taktile Information funktionieren auch bei ungünstigem Wetter. | Eine Orientierungsprobe bestätigt erkennbare Ziele und sichere Führung. | Gebäudebetrieb und Mobilitätsverantwortliche; vor Nutzungsaufnahme sowie bei Baustellen und saisonalen Veränderungen. |
| 37 | Winterdienst | Räumung und Streuung umfassen notwendige barrierearme Wege und Aufstellflächen. Schneeablagerung blockiert keine Rampen, Leitstreifen oder Bewegungsflächen. | Saisonkontrollen belegen tatsächlich nutzbare Haupt- und Ersatzwege. | Gebäudebetrieb und Mobilitätsverantwortliche; vor Nutzungsaufnahme sowie bei Baustellen und saisonalen Veränderungen. |
| 38 | Temporäre Umleitung | Gesperrte Wege besitzen vor Beginn der Sperrung geeignete Alternativen und verständliche Hinweise. Ein langer oder technisch ungeeigneter Umweg gilt nicht ungeprüft als gleichwertig. | Eine Erprobung bestätigt Erreichbarkeit und rechtzeitige Information über die Ersatzroute. | Gebäudebetrieb und Mobilitätsverantwortliche; vor Nutzungsaufnahme sowie bei Baustellen und saisonalen Veränderungen. |
Eingänge, Türen und Zutrittsverfahren
Sicherheit und Zutritt werden so organisiert, dass notwendige Nutzer nicht an Bedienbarrieren scheitern.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 39 | Türbedienbarkeit | Breite, Schwellen, Öffnungskräfte und Bewegungsflächen passen zum festgelegten Bedarf. Geänderte Türschließer oder Dichtungen verschlechtern die Nutzbarkeit nicht unbemerkt. | Maß- und Bedienprüfungen bestätigen die tatsächliche Türnutzung. | Gebäudebetrieb und Zutrittsverantwortliche; vor Nutzung und nach jeder Änderung von Tür- oder Zutrittsfunktionen. |
| 40 | Automatische Türen | Sensorik, Öffnungszeit und Sicherheitseinrichtungen berücksichtigen langsame Bewegung und Hilfsmittel. Ein Bewegungsmelder allein bestätigt noch keine sichere Durchfahrt. | Funktionsproben mit relevanten Nutzungssituationen belegen sichere Erkennung und Passage. | Gebäudebetrieb und Zutrittsverantwortliche; vor Nutzung und nach jeder Änderung von Tür- oder Zutrittsfunktionen. |
| 41 | Zutrittsmedien | Karten, Schlüssel, Tastaturen und biometrische Verfahren besitzen geeignete Alternativen. Technisch fehlende Bedienbarkeit führt nicht zu dauerhaftem Ausschluss berechtigter Personen. | Eine Nutzerprobe bestätigt zugängliche Verfahren und verfügbare Ersatzberechtigung. | Gebäudebetrieb und Zutrittsverantwortliche; vor Nutzung und nach jeder Änderung von Tür- oder Zutrittsfunktionen. |
| 42 | Bedienelemente | Leser, Klingeln und Sprechanlagen sind erreichbar, erkennbar und nutzbar. Höhe, Kontrast und Rückmeldung passen zum vorgesehenen Nutzungsspektrum. | Praktische Prüfungen bestätigen Erreichbarkeit und verständliche Bedienrückmeldung. | Gebäudebetrieb und Zutrittsverantwortliche; vor Nutzung und nach jeder Änderung von Tür- oder Zutrittsfunktionen. |
| 43 | Hilferuf am Eingang | Bei Unterstützungsbedarf ist eine zuständige Stelle tatsächlich erreichbar. Ein Klingeltaster ohne gesicherte Annahme gilt nicht als funktionsfähiger Zugang. | Eine Kontaktprobe belegt Annahme, Antwort und rechtzeitige Unterstützung. | Gebäudebetrieb und Zutrittsverantwortliche; vor Nutzung und nach jeder Änderung von Tür- oder Zutrittsfunktionen. |
| 44 | Ausfallzustand | Tür- und Zutrittsausfall besitzen einen sicheren, nutzbaren Ersatzablauf. Fluchtmöglichkeiten bleiben erhalten und eine notwendige Hilfe ist auch außerhalb der Regelzeit geregelt. | Ein Ausfalltest bestätigt Ersatzöffnung und sichere Information betroffener Nutzer. | Gebäudebetrieb und Zutrittsverantwortliche; vor Nutzung und nach jeder Änderung von Tür- oder Zutrittsfunktionen. |
Innere Wege, Aufzüge und vertikale Erreichbarkeit
Der relevante Zielort muss im Alltag erreichbar bleiben, nicht nur im genehmigten Plan.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 45 | Freie Bewegungsflächen | Flure, Wendeflächen und erforderliche Durchgänge bleiben frei. Möbel, Reinigung und Lieferungen verengen nicht unbemerkt notwendige Nutzungsflächen. | Regelmäßige Begehungen bestätigen die tatsächlich freigehaltenen Bewegungsräume. | Gebäudebetrieb und Facility Management; im Regelbetrieb und bei Störungen oder Umgestaltungen. |
| 46 | Boden und Kontrast | Beläge und Übergänge vermeiden Stolper- und Rutschgefahren sowie irritierende Wahrnehmung. Starke Muster oder Spiegelungen werden bei tatsächlichen Beschwerden bewertet. | Arbeitsplatz- und Wegeprüfungen dokumentieren sichere, verständlich wahrnehmbare Oberflächen. | Gebäudebetrieb und Facility Management; im Regelbetrieb und bei Störungen oder Umgestaltungen. |
| 47 | Treppen | Handläufe, Stufenerkennbarkeit und Beleuchtung sind geeignet und instand gehalten. Treppen werden nicht als alleiniger Ersatz für eine erforderliche stufenlose Verbindung angeboten. | Die Begehung bestätigt sichere Treppennutzung und erforderliche Alternativwege. | Gebäudebetrieb und Facility Management; im Regelbetrieb und bei Störungen oder Umgestaltungen. |
| 48 | Aufzugsnutzbarkeit | Kabine, Tür, Bedienung und Rückmeldung passen zu Personen und Hilfsmitteln. Nominelle Tragfähigkeit allein belegt keine ausreichende Zugänglichkeit. | Praktische Nutzungsproben bestätigen Einfahrt, Wenden, Bedienung und Ausstieg. | Gebäudebetrieb und Facility Management; im Regelbetrieb und bei Störungen oder Umgestaltungen. |
| 49 | Aufzugsausfall | Ausfallmeldungen berücksichtigen den Verlust notwendiger Erreichbarkeit. Eine alternative Leistung oder ein geeigneter Zielort wird organisiert, statt Menschen auf unbestimmte Zeit auszuschließen. | Störungsproben belegen Information, erreichbare Hilfe und geeignete Zwischenlösung. | Gebäudebetrieb und Facility Management; im Regelbetrieb und bei Störungen oder Umgestaltungen. |
| 50 | Notruf und Befreiung | Notruf kann von relevanten Nutzern ausgelöst und verstanden werden. Hilfe erfolgt ohne gefährliche Eigenbefreiung; erforderliche Kommunikationsalternativen sind berücksichtigt. | Eine abgestimmte Funktionsprobe bestätigt Notrufannahme und zugängliche Rückmeldung. | Gebäudebetrieb und Facility Management; im Regelbetrieb und bei Störungen oder Umgestaltungen. |
Orientierung, Information und wahrnehmbare Signale
Information muss in der jeweiligen Umgebung auffindbar, verständlich und handlungsfähig nutzbar sein.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 51 | Einheitliche Orientierung | Raumbezeichnungen, Wegehinweise und digitale Informationen stimmen überein. Widersprüchliche Namen oder wechselnde Symbole erschweren notwendige Orientierung nicht. | Eine durchgängige Wegeprobe bestätigt konsistente Bezeichnungen bis zum Ziel. | Facility Management und Kommunikationsverantwortliche; vor Nutzung und bei Änderungen von Wegen, Diensten oder Kennzeichnung. |
| 52 | Mehrkanalige Information | Wichtige Informationen sind über geeignete Wahrnehmungskanäle verfügbar. Farbe, Ton oder Bild allein werden nicht als universell verständliche Kennzeichnung vorausgesetzt. | Nutzerprüfungen bestätigen verfügbare, gleichwertig verständliche Alternativen. | Facility Management und Kommunikationsverantwortliche; vor Nutzung und bei Änderungen von Wegen, Diensten oder Kennzeichnung. |
| 53 | Lesbarkeit | Schriftgröße, Kontrast, Beleuchtung und Betrachtungsabstand passen zum Informationszweck. Dekorative Gestaltung verdrängt keine für sichere Nutzung erforderliche Lesbarkeit. | Eine Prüfung unter realen Sichtbedingungen bestätigt die erkennbare Information. | Facility Management und Kommunikationsverantwortliche; vor Nutzung und bei Änderungen von Wegen, Diensten oder Kennzeichnung. |
| 54 | Verständliche Sprache | Anleitungen und Warnungen verwenden nachvollziehbare Begriffe und Handlungsschritte. Komplexe Fachsprache wird nicht dort eingesetzt, wo sie eine notwendige Nutzung verhindert. | Rückmeldungen und praktische Anwendung zeigen das Verständnis der wesentlichen Inhalte. | Facility Management und Kommunikationsverantwortliche; vor Nutzung und bei Änderungen von Wegen, Diensten oder Kennzeichnung. |
| 55 | Taktile Orientierung | Erforderliche taktile Elemente sind richtig angeordnet, frei und ertastbar. Möblierung oder nachträgliche Beläge unterbrechen keine notwendige Führungs- oder Warnfunktion. | Begehung und Nutzungsprobe bestätigen die durchgängige Wirksamkeit. | Facility Management und Kommunikationsverantwortliche; vor Nutzung und bei Änderungen von Wegen, Diensten oder Kennzeichnung. |
| 56 | Aktuelle Änderungen | Störungen, Raumwechsel und Umleitungen werden in zugänglicher Form rechtzeitig mitgeteilt. Ein ausschließlich visueller Aushang ersetzt keine erforderliche alternative Information. | Änderungsproben bestätigen Erreichbarkeit der jeweils betroffenen Personen. | Facility Management und Kommunikationsverantwortliche; vor Nutzung und bei Änderungen von Wegen, Diensten oder Kennzeichnung. |
Arbeitsplatz, Ergonomie und technische Hilfen
Die Gestaltung verbindet Arbeitsaufgabe, individuelle Nutzung und sichere Bedienung.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 57 | Passende Arbeitsfläche | Höhe, Unterfahrbarkeit und Greifräume passen zu Tätigkeit und Hilfsmittel. Eine verstellbare Ausstattung ist nur hilfreich, wenn der nutzbare Verstellbereich tatsächlich geeignet ist. | Eine praktische Arbeitsprobe bestätigt geeignete Haltung und erreichbare Arbeitsmittel. | Arbeitgeber mit betroffener Person, Arbeitsschutz und Arbeitsplatzplanung; vor Einsatz und bei geänderten Aufgaben oder Hilfsmitteln. |
| 58 | Sitz- und Positionierhilfen | Sitzmöbel und Positionierung unterstützen die vereinbarte Tätigkeit ohne zusätzliche Belastung. Anpassungen werden fachlich abgestimmt und nicht durch willkürlichen Austausch rückgängig gemacht. | Erprobung und dokumentierte Einstellung bestätigen die geeignete Arbeitsposition. | Arbeitgeber mit betroffener Person, Arbeitsschutz und Arbeitsplatzplanung; vor Einsatz und bei geänderten Aufgaben oder Hilfsmitteln. |
| 59 | Bedienung von Arbeitsmitteln | Bedienelemente, Anzeigen und Rückmeldungen sind erreichbar und wahrnehmbar. Sicherheitsfunktionen bleiben bei Anpassung vollständig wirksam. | Eine Funktionsprüfung belegt sichere Bedienung einschließlich der erforderlichen Schutzhandlungen. | Arbeitgeber mit betroffener Person, Arbeitsschutz und Arbeitsplatzplanung; vor Einsatz und bei geänderten Aufgaben oder Hilfsmitteln. |
| 60 | Assistive Technik | Benötigte Hilfsmittel sind passend eingerichtet, kompatibel und verfügbar. Lieferung allein ersetzt keine Einweisung oder Prüfung im tatsächlichen Arbeitsprozess. | Eine durchgängige Aufgabenprobe bestätigt nutzbare Schnittstellen und geeignete Einstellungen. | Arbeitgeber mit betroffener Person, Arbeitsschutz und Arbeitsplatzplanung; vor Einsatz und bei geänderten Aufgaben oder Hilfsmitteln. |
| 61 | Gemeinsam genutzte Plätze | Bei wechselnder Belegung bleiben erforderliche Anpassungen verfügbar und wiederherstellbar. Reservierung oder Reinigung entfernt keine notwendigen Hilfsmittel ohne geregelten Ersatz. | Nutzungsproben bestätigen rechtzeitige Bereitstellung und korrekt eingerichteten Arbeitsplatz. | Arbeitgeber mit betroffener Person, Arbeitsschutz und Arbeitsplatzplanung; vor Einsatz und bei geänderten Aufgaben oder Hilfsmitteln. |
| 62 | Technikausfall | Für den Ausfall unverzichtbarer Hilfsmittel bestehen zeitgerechte Ersatz- oder Aufgabenlösungen. Eine technische Störung wird entsprechend ihrem tatsächlichen Teilhabeverlust priorisiert. | Der Ersatzablauf wurde hinsichtlich Lieferzeit, Eignung und Zuständigkeit geprüft. | Arbeitgeber mit betroffener Person, Arbeitsschutz und Arbeitsplatzplanung; vor Einsatz und bei geänderten Aufgaben oder Hilfsmitteln. |
| 63 | Änderung assistiver Technik | Aktualisierung, Lizenzwechsel und Austausch erhalten die vereinbarte Bedienbarkeit. Betroffene Personen erproben das Zusammenspiel mit Arbeitsplatz und Anwendungen; ein funktionsfähiges Einzelgerät belegt noch keine nutzbare Arbeitskette. | Eine praktische Erprobung nach Änderungen dokumentiert Nutzbarkeit, Abweichungen und verfügbare Übergangslösung. | Arbeitsplatzverantwortliche und technische Betreuung; vor Umstellung und nach relevanten Aktualisierungen. |
Digitale Arbeits- und Serviceketten
Digitale Nutzbarkeit wird als vollständiger Ablauf geprüft, nicht nur anhand einzelner Bildschirmseiten.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 64 | Tastaturbedienung | Erforderliche Funktionen sind ohne ausschließliche Mausbedienung erreichbar. Fokusführung und Bedienreihenfolge bleiben nachvollziehbar und frei von unüberwindbaren Bedienfallen. | Eine vollständige Aufgabenprobe belegt die nutzbare Tastaturführung. | Verantwortliche für digitale Dienste mit betroffenen Nutzern; vor Einführung, nach Updates und bei gemeldeten Barrieren. |
| 65 | Assistive Kompatibilität | Bildschirmleser und weitere benötigte Hilfen erhalten verständliche Struktur und Beschriftung. Visuell erkennbare Inhalte werden nicht ohne geeignete maschinenlesbare Alternative vorausgesetzt. | Praktische Tests bestätigen die relevanten Abläufe mit eingesetzter Hilfstechnik. | Verantwortliche für digitale Dienste mit betroffenen Nutzern; vor Einführung, nach Updates und bei gemeldeten Barrieren. |
| 66 | Anmeldung und Sicherheit | Anmeldung, Mehrfaktorverfahren und Passwortwiederherstellung besitzen zugängliche Wege. Sicherheitsanforderungen werden nicht durch informelle Weitergabe persönlicher Zugangsdaten umgangen. | Eine Anmeldeprobe bestätigt sicheren, eigenständig nutzbaren Zugang. | Verantwortliche für digitale Dienste mit betroffenen Nutzern; vor Einführung, nach Updates und bei gemeldeten Barrieren. |
| 67 | Dokumente und Formulare | Erforderliche Unterlagen sind strukturiert, lesbar und ausfüllbar. Ein gescanntes Bild gilt nicht automatisch als zugängliches Dokument. | Prüfungen bestätigen Lesereihenfolge, Beschriftung und tatsächlich mögliche Eingabe. | Verantwortliche für digitale Dienste mit betroffenen Nutzern; vor Einführung, nach Updates und bei gemeldeten Barrieren. |
| 68 | Zeitbegrenzung und Fehler | Zeitlimits, Fehlermeldungen und Bestätigungen unterstützen die vorgesehene Nutzung. Eingaben gehen nicht ohne Warnung und geeignete Wiederaufnahmemöglichkeit verloren. | Eine Ablaufprobe mit Fehlerfällen bestätigt verständliche Rückmeldung und Fortsetzung. | Verantwortliche für digitale Dienste mit betroffenen Nutzern; vor Einführung, nach Updates und bei gemeldeten Barrieren. |
| 69 | Medien und Besprechung | Videos, Audiobeiträge und digitale Zusammenarbeit besitzen erforderliche Untertitel, Textalternativen oder andere geeignete Hilfen. Informationen bleiben in der tatsächlichen Sitzung zugänglich. | Tests unter realen Besprechungsbedingungen bestätigen die vereinbarte Teilnahmefunktion. | Verantwortliche für digitale Dienste mit betroffenen Nutzern; vor Einführung, nach Updates und bei gemeldeten Barrieren. |
| 70 | Barrierefreier Ersatzweg | Für unvermeidbare digitale Ausfälle besteht ein gleichwertig erreichbarer Ersatzprozess. Dieser verursacht keine vermeidbare Offenlegung persönlicher Daten oder dauerhafte Benachteiligung. | Ein Ersatzvorgang bestätigt gleichen Leistungszugang und nachvollziehbare Bearbeitung. | Verantwortliche für digitale Dienste mit betroffenen Nutzern; vor Einführung, nach Updates und bei gemeldeten Barrieren. |
Akustik, Licht und reizarme Arbeitsbedingungen
Sensorische Belastungen werden tätigkeits- und bedarfsbezogen bewertet, nicht aus Diagnosen pauschal abgeleitet.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 71 | Sprachverständlichkeit | Räume und Besprechungssituationen ermöglichen die erforderliche Verständigung. Hintergrundgeräusche und Nachhall werden berücksichtigt; Lautstärkeerhöhung allein löst nicht jede Barriere. | Praktische Verständigungsproben und erforderliche Messungen bestätigen die Eignung. | Arbeitsplatzplanung und Arbeitsschutz mit betroffenen Personen; bei Arbeitsplatzgestaltung und bei gemeldeter Belastung. |
| 72 | Hörunterstützung | Erforderliche Höranlagen oder Kommunikationshilfen sind funktionsfähig und erreichbar. Kompatibilität und Bedienung sind mit den tatsächlichen Nutzern erprobt. | Ein Funktionstest bestätigt die nutzbare Übertragung am vorgesehenen Platz. | Arbeitsplatzplanung und Arbeitsschutz mit betroffenen Personen; bei Arbeitsplatzgestaltung und bei gemeldeter Belastung. |
| 73 | Blendung und Licht | Beleuchtung unterstützt Sehen ohne unzumutbare Blendung oder störende Lichtmodulation. Individuelle Anpassungen beeinträchtigen keine notwendigen Sicherheits- und Sichtbedingungen. | Eine Arbeitsplatzprüfung bestätigt geeignete Sehbedingungen und umgesetzte Anpassungen. | Arbeitsplatzplanung und Arbeitsschutz mit betroffenen Personen; bei Arbeitsplatzgestaltung und bei gemeldeter Belastung. |
| 74 | Reizgestaltung | Visuelle Unruhe, Alarmgeräusche und dauernde Unterbrechungen werden bei Bedarf reduziert. Eine reizarme Alternative wird gemeinsam abgestimmt, nicht als erzwungene Absonderung angeordnet. | Die Erprobung dokumentiert nutzbare Arbeitsbedingungen und akzeptierte Wahlmöglichkeiten. | Arbeitsplatzplanung und Arbeitsschutz mit betroffenen Personen; bei Arbeitsplatzgestaltung und bei gemeldeter Belastung. |
| 75 | Rückzug und Erholung | Notwendige Rückzugs- oder Pausenmöglichkeiten sind erreichbar und tatsächlich verfügbar. Räume werden nicht regelmäßig zweckfremd blockiert oder nur formal ausgewiesen. | Belegungs- und Nutzungsprüfungen bestätigen die verlässliche Verfügbarkeit. | Arbeitsplatzplanung und Arbeitsschutz mit betroffenen Personen; bei Arbeitsplatzgestaltung und bei gemeldeter Belastung. |
| 76 | Individuelle Regelung | Klima-, Licht- und Akustikanpassungen besitzen klare Zuständigkeit und angemessene Bedienmöglichkeiten. Konflikte zwischen Nutzern werden sachlich gelöst und nicht Einzelnen aufgebürdet. | Vereinbarte Einstellungen und ein erreichbarer Klärungsweg sind nachgewiesen. | Arbeitsplatzplanung und Arbeitsschutz mit betroffenen Personen; bei Arbeitsplatzgestaltung und bei gemeldeter Belastung. |
Sanitär-, Umkleide- und Pausenservices
Geeignete Ausstattung muss während der tatsächlichen Nutzung hygienisch und zugänglich bleiben.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 77 | Sanitäre Nutzbarkeit | Bewegungsflächen, Haltemöglichkeiten und Bedienung entsprechen dem festgestellten Bedarf. Der Raum ist nicht als Lager oder nur nach umständlicher Schlüsselbeschaffung nutzbar. | Eine Nutzungsprobe bestätigt Zugang und tatsächlich freie Ausstattung. | Gebäudebetrieb und Servicesteuerung; vor Nutzung sowie bei Reinigung, Umbelegung und Störung. |
| 78 | Notruf im Sanitärraum | Ein erforderlicher Notruf ist auch aus einer möglichen Notlage erreichbar. Meldungen werden angenommen; Rückstellung erfolgt nicht ohne Klärung des Hilfebedarfs. | Eine Funktionsprobe bestätigt Auslösung, Annahme und angemessene Hilfe. | Gebäudebetrieb und Servicesteuerung; vor Nutzung sowie bei Reinigung, Umbelegung und Störung. |
| 79 | Hygiene und Material | Reinigung, Verbrauchsmaterial und Entsorgung ermöglichen sichere, würdige Nutzung. Benötigte Materialien liegen erreichbar und werden rechtzeitig aufgefüllt. | Kontrollen bestätigen tatsächliche Sauberkeit und nutzbare Materialbereitstellung. | Gebäudebetrieb und Servicesteuerung; vor Nutzung sowie bei Reinigung, Umbelegung und Störung. |
| 80 | Umkleidemöglichkeit | Umkleiden bieten erforderlichen Platz, Sitz- und Aufbewahrungsmöglichkeiten. Schutzkleidung und persönliche Hilfsmittel können ohne vermeidbare Barrieren verwendet werden. | Eine Ablaufprobe bestätigt sicheren Wechsel und passende Aufbewahrung. | Gebäudebetrieb und Servicesteuerung; vor Nutzung sowie bei Reinigung, Umbelegung und Störung. |
| 81 | Pausen und Verpflegung | Pausenräume, Ausgabe, Tablettwege und Sitzplätze sind erreichbar und nutzbar. Alternative Bedienformen stehen bei Bedarf ohne unnötige Sonderkennzeichnung zur Verfügung. | Praktische Serviceproben bestätigen selbstbestimmte Nutzung der vereinbarten Angebote. | Gebäudebetrieb und Servicesteuerung; vor Nutzung sowie bei Reinigung, Umbelegung und Störung. |
| 82 | Ausfall und Ersatz | Bei gesperrten Sanitärräumen oder Versorgungsstellen wird die konkrete Nutzbarkeit einer Alternative geprüft. Ein formal vorhandener Raum in unzugänglicher Lage gilt nicht als geeigneter Ersatz. | Der Störungsablauf weist einen tatsächlich nutzbaren Ersatz und zeitgerechte Information nach. | Gebäudebetrieb und Servicesteuerung; vor Nutzung sowie bei Reinigung, Umbelegung und Störung. |
Empfang, Besucher und Veranstaltungen
Besucherprozesse schließen auch unbekannte und kurzfristige Unterstützungsbedarfe ein.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 83 | Vorabinformation | Hinweise zu Zugang, Anreise, Ausstattung und Kontakt sind verlässlich und zugänglich. Nicht vorhandene Barrierefreiheit wird nicht aus Marketinggründen zugesichert. | Ein Abgleich bestätigt zutreffende Angaben und einen erreichbaren Bedarfskontakt. | Empfangs- und Veranstaltungsverantwortliche; vor Einladung, Buchung und Durchführung. |
| 84 | Anmeldung | Anmeldung und Ausweisverfahren sind ohne vermeidbare sensorische oder motorische Hürden nutzbar. Identitätsprüfung wird mit einem geeigneten, sicheren Alternativverfahren ermöglicht. | Die Ablaufprobe bestätigt gleichwertige Bearbeitung ohne unnötige Datenoffenlegung. | Empfangs- und Veranstaltungsverantwortliche; vor Einladung, Buchung und Durchführung. |
| 85 | Begleitung | Erforderliche Begleitung besitzt klare Zuständigkeit und erreichbare Vertretung. Gäste werden nicht ohne Orientierung oder vereinbarte Hilfe in unzugänglichen Bereichen zurückgelassen. | Ein Besucherablauf bestätigt Übergabe, Erreichbarkeit und geeignetes Ende der Begleitung. | Empfangs- und Veranstaltungsverantwortliche; vor Einladung, Buchung und Durchführung. |
| 86 | Raum- und Platzwahl | Bestuhlung, Podium, Flächen und Hilfsmittel ermöglichen tatsächliche Teilnahme. Geeignete Plätze werden nicht nachträglich durch Technik, Dekoration oder Kameras blockiert. | Eine Aufbaukontrolle bestätigt vereinbarte Sicht-, Hör- und Bewegungsbedingungen. | Empfangs- und Veranstaltungsverantwortliche; vor Einladung, Buchung und Durchführung. |
| 87 | Kommunikationsunterstützung | Moderation, Untertitel, Dolmetschung oder andere erforderliche Hilfen sind vorbereitet. Vortragsinhalte und organisatorische Änderungen bleiben allen vorgesehenen Teilnehmenden zugänglich. | Ein Technik- und Ablaufcheck bestätigt die funktionsfähige Unterstützung. | Empfangs- und Veranstaltungsverantwortliche; vor Einladung, Buchung und Durchführung. |
| 88 | Veranstaltungsabschluss | Rückweg, Abholung und Verlassen sind einschließlich später Veranstaltungszeiten organisiert. Abschaltung von Aufzügen oder Zutrittssystemen verhindert keine notwendige Rückkehr. | Der Ablaufnachweis deckt Ankunft, Teilnahme und sicheres Verlassen ab. | Empfangs- und Veranstaltungsverantwortliche; vor Einladung, Buchung und Durchführung. |
Arbeitsgestaltung, Aufgaben und verständliche Anleitung
Tätigkeit und Unterstützung werden realistisch gestaltet, ohne Menschen auf starre Defizitbilder festzulegen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 89 | Geeignete Aufgabenstruktur | Aufgaben passen zu vereinbarten Kompetenzen, Belastbarkeit und Arbeitsbedingungen. Anpassung bedeutet nicht automatisch Entzug anspruchsvoller oder entwicklungsfähiger Tätigkeiten. | Die Aufgabenvereinbarung beschreibt Inhalt, Unterstützung und Entwicklungsmöglichkeiten. | Führungskraft mit betroffener Person und Personalverantwortlichen; vor Aufgabenübernahme und bei verändertem Unterstützungsbedarf. |
| 90 | Klare Handlungsschritte | Notwendige Arbeitsanweisungen sind verständlich gegliedert und praktisch nutzbar. Bildliche oder vereinfachte Hinweise werden auf tatsächliches Verständnis geprüft. | Arbeitsproben zeigen sichere Ausführung anhand der bereitgestellten Anleitung. | Führungskraft mit betroffener Person und Personalverantwortlichen; vor Aufgabenübernahme und bei verändertem Unterstützungsbedarf. |
| 91 | Tempo und Unterbrechung | Arbeitsrhythmus, Pausen und Unterbrechungen sind angemessen abgestimmt. Unvorhersehbare Taktverdichtung hebt vereinbarte Anpassungen nicht stillschweigend auf. | Die Belastungsbeobachtung bestätigt realistisch durchführbare Aufgaben und Pausen. | Führungskraft mit betroffener Person und Personalverantwortlichen; vor Aufgabenübernahme und bei verändertem Unterstützungsbedarf. |
| 92 | Qualitätsanforderungen | Erforderliche Qualität und Prüfschritte sind verständlich beschrieben. Unterstützung ersetzt keine notwendigen Sicherheitsanforderungen; Lernbedarf wird ohne Beschämung bearbeitet. | Arbeitsbeispiele und Rückmeldung belegen bekannte, erreichbare Qualitätskriterien. | Führungskraft mit betroffener Person und Personalverantwortlichen; vor Aufgabenübernahme und bei verändertem Unterstützungsbedarf. |
| 93 | Änderungen vorbereiten | Neue Abläufe, Ansprechpartner und Arbeitsorte werden rechtzeitig erklärt und erprobt. Kurzfristige Änderungen werden nicht ohne notwendige zusätzliche Unterstützung vorausgesetzt. | Änderungsnachweise bestätigen Information, Einweisung und geeignete Übergangsphase. | Führungskraft mit betroffener Person und Personalverantwortlichen; vor Aufgabenübernahme und bei verändertem Unterstützungsbedarf. |
| 94 | Feedback und Mitsprache | Beschäftigte können Schwierigkeiten, Verbesserungsideen und Unterstützungsbedarf ohne Benachteiligung ansprechen. Rückmeldungen führen zu nachvollziehbarer Prüfung und Antwort. | Fallproben zeigen einen zugänglichen und wirksamen Rückmeldeprozess. | Führungskraft mit betroffener Person und Personalverantwortlichen; vor Aufgabenübernahme und bei verändertem Unterstützungsbedarf. |
Assistenz, Anleitung und persönliche Unterstützung
Notwendige Hilfe ist verlässlich verfügbar und wahrt Selbstbestimmung und klare Aufgabenabgrenzung.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 95 | Unterstützungsumfang | Art, Zeiten und Grenzen notwendiger Assistenz sind vereinbart. Allgemeine Kollegialität wird nicht als dauerhafter Ersatz für einen festgestellten strukturierten Hilfebedarf angesetzt. | Die Vereinbarung benennt konkrete Leistungen und gesicherte zeitliche Verfügbarkeit. | Personalverantwortliche und zuständige Leistungsträger beziehungsweise Arbeitgeber; vor Unterstützungsbeginn und bei Abwesenheit oder Aufgabenänderung. |
| 96 | Zuständigkeit und Finanzierung | Arbeitgeber, Leistungsträger und Dienstleister haben ihre jeweiligen Beiträge geklärt. Offene Finanzierung wird transparent behandelt und führt nicht unbemerkt zum Ausfall zugesagter Hilfe. | Zuständigkeits- und Kostenentscheidungen sind mit dem tatsächlichen Leistungsbeginn abgestimmt. | Personalverantwortliche und zuständige Leistungsträger beziehungsweise Arbeitgeber; vor Unterstützungsbeginn und bei Abwesenheit oder Aufgabenänderung. |
| 97 | Qualifikation der Assistenz | Unterstützende Personen besitzen aufgabenbezogene Kenntnisse und kennen Grenzen ihrer Tätigkeit. Medizinische, pflegerische oder technische Fachaufgaben werden nicht ohne Berechtigung übernommen. | Befähigung und Einweisung passen zum konkret vereinbarten Unterstützungsumfang. | Personalverantwortliche und zuständige Leistungsträger beziehungsweise Arbeitgeber; vor Unterstützungsbeginn und bei Abwesenheit oder Aufgabenänderung. |
| 98 | Vertretung der Hilfe | Bei Ausfall besteht eine geeignete, mit der betroffenen Person abgestimmte Vertretung. Unterstützung wird nicht ersatzlos gestrichen, weil die gewöhnliche Bezugsperson abwesend ist. | Eine Vertretungsprobe bestätigt Erreichbarkeit und geeignete tatsächliche Hilfe. | Personalverantwortliche und zuständige Leistungsträger beziehungsweise Arbeitgeber; vor Unterstützungsbeginn und bei Abwesenheit oder Aufgabenänderung. |
| 99 | Selbstbestimmung | Unterstützungsleistungen erfolgen unter Wahrung eigener Entscheidungen und persönlicher Grenzen. Eine Assistenzrolle übernimmt nicht ungefragt Kommunikation oder Entscheidungen für die betroffene Person. | Rückmeldungen bestätigen die vereinbarte Rollen- und Entscheidungsabgrenzung. | Personalverantwortliche und zuständige Leistungsträger beziehungsweise Arbeitgeber; vor Unterstützungsbeginn und bei Abwesenheit oder Aufgabenänderung. |
| 100 | Schnittstelle zum Betrieb | Assistenz und Führungskraft kennen Arbeitszeiten, Sicherheitsregeln und relevante Änderungen. Notwendige Abstimmungen beschränken sich auf die für die Tätigkeit erforderlichen Informationen. | Die Ablaufprüfung bestätigt sicheren Informationsaustausch ohne unnötige Gesundheitsdaten. | Personalverantwortliche und zuständige Leistungsträger beziehungsweise Arbeitgeber; vor Unterstützungsbeginn und bei Abwesenheit oder Aufgabenänderung. |
Außenarbeitsplätze und inklusive Arbeitsgruppen
Beschäftigungsform, Arbeitgeberrolle und Unterstützungsorganisation werden ausdrücklich geklärt.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 101 | Rechtliche Einordnung | Außenarbeitsplatz, Praktikum, Arbeitsverhältnis und Dienstleistungsauftrag sind zutreffend unterschieden. Die Bezeichnung einer Arbeitsgruppe ersetzt keine Klärung ihrer rechtlichen und organisatorischen Stellung. | Die Vertragsprüfung weist Arbeitgeber, Leistungsträger und Verantwortungsgrenzen aus. | Auftraggeber, beschäftigender Träger und betriebliche Führung; vor Einsatz, bei Vertragsänderungen und bei neuen Tätigkeiten. |
| 102 | Gemeinsame Arbeitsplanung | Aufgaben, Flächen, Zeiten und Schnittstellen sind zwischen Betrieb und beschäftigender Organisation abgestimmt. Veränderungen werden nicht einseitig ohne erforderliche Vorbereitung angeordnet. | Ein abgestimmter Arbeitsplan bildet tatsächliche Aufgaben und Übergaben ab. | Auftraggeber, beschäftigender Träger und betriebliche Führung; vor Einsatz, bei Vertragsänderungen und bei neuen Tätigkeiten. |
| 103 | Arbeitsschutzkoordination | Gefährdungen des Einsatzorts und der Tätigkeiten sind gemeinsam bewertet. Unterweisung, Schutzmittel und sichere Arbeitsmittel haben jeweils einen eindeutigen Verantwortlichen. | Die abgestimmte Gefährdungsbeurteilung enthält umgesetzte und überprüfte Schutzmaßnahmen. | Auftraggeber, beschäftigender Träger und betriebliche Führung; vor Einsatz, bei Vertragsänderungen und bei neuen Tätigkeiten. |
| 104 | Anleitungspräsenz | Erforderliche fachliche Anleitung und pädagogische Unterstützung sind im vereinbarten Umfang erreichbar. Betreuung wird nicht stillschweigend durch unvorbereitete Mitarbeitende des Auftraggebers ersetzt. | Dienst- und Kontaktpläne bestätigen tatsächliche Anleitung und Vertretung. | Auftraggeber, beschäftigender Träger und betriebliche Führung; vor Einsatz, bei Vertragsänderungen und bei neuen Tätigkeiten. |
| 105 | Leistungsvereinbarung | Qualitätsziele, zulässiger Aufgabenumfang und Grenzen zusätzlicher Tätigkeiten sind festgelegt. Leistungsdruck führt nicht zu ungeprüfter Übernahme gefährlicher oder ungeeigneter Arbeiten. | Stichproben zeigen Leistungen innerhalb des vereinbarten und vorbereiteten Umfangs. | Auftraggeber, beschäftigender Träger und betriebliche Führung; vor Einsatz, bei Vertragsänderungen und bei neuen Tätigkeiten. |
| 106 | Teilhabe im Betrieb | Zugang zu Pausen, Information und relevanten betrieblichen Angeboten ist organisiert. Räumliche oder soziale Trennung wird nicht ohne sachlichen Grund zum dauerhaften Normalzustand. | Rückmeldungen und Ablaufprüfungen bestätigen tatsächliche Einbindung und nutzbare Angebote. | Auftraggeber, beschäftigender Träger und betriebliche Führung; vor Einsatz, bei Vertragsänderungen und bei neuen Tätigkeiten. |
Inklusive Beschaffung und Dienstleistersteuerung
Zugänglichkeit und Unterstützung werden als prüfbare Leistungsanforderungen beschafft.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 107 | Bedarf vor Produktwahl | Beschaffungen beginnen mit Tätigkeit und Nutzungsanforderung. Ein vorhandenes Produktetikett oder eine allgemeine Barrierefreiheitszusage ersetzt keine Eignungsprüfung. | Das Anforderungsprofil benennt konkrete Bedien-, Zugangs- und Unterstützungsfunktionen. | Einkauf mit Fachverantwortlichen und Interessenvertretungen; vor Ausschreibung, Zuschlag und Abnahme. |
| 108 | Prüfbare Leistungsmerkmale | Anforderungen sind messbar oder praktisch überprüfbar beschrieben. Pauschale Formulierungen wie inklusiv oder benutzerfreundlich genügen nicht als alleiniger Abnahmemaßstab. | Die Leistungsbeschreibung enthält konkrete Prüfszenarien und Annahmekriterien. | Einkauf mit Fachverantwortlichen und Interessenvertretungen; vor Ausschreibung, Zuschlag und Abnahme. |
| 109 | Nutzerbeteiligung | Betroffene Nutzer werden bei wesentlichen Auswahl- und Erprobungsschritten beteiligt. Eine spätere Reklamation wird nicht als Ersatz frühzeitiger Beteiligung eingeplant. | Erprobungsnachweise dokumentieren Rückmeldungen und berücksichtigte Anpassungen. | Einkauf mit Fachverantwortlichen und Interessenvertretungen; vor Ausschreibung, Zuschlag und Abnahme. |
| 110 | Betriebsbegleitende Leistung | Wartung, Einweisung, Ersatz und Aktualisierung sind mitbeschafft, soweit notwendig. Ein geeigneter Lieferzustand darf nicht durch fehlende dauerhafte Betreuung wirkungslos werden. | Der Vertrag enthält die für dauerhafte Nutzbarkeit erforderlichen Leistungen. | Einkauf mit Fachverantwortlichen und Interessenvertretungen; vor Ausschreibung, Zuschlag und Abnahme. |
| 111 | Nachunternehmer | Auch eingesetzte Nachunternehmer kennen Zugangs-, Kommunikations- und Unterstützungsanforderungen. Der Hauptauftragnehmer weist die tatsächliche Umsetzung nach. | Stichproben bestätigen Einweisung und geeignete Leistung entlang der Lieferkette. | Einkauf mit Fachverantwortlichen und Interessenvertretungen; vor Ausschreibung, Zuschlag und Abnahme. |
| 112 | Abnahme im Ablauf | Abnahme prüft reale Nutzung einschließlich Fehler- und Ersatzfällen. Eine reine Sichtkontrolle bestätigt keine durchgängig funktionierende inklusive Servicekette. | Ein vollständiger Nutzungstest belegt die vereinbarten Funktionen und behobenen Mängel. | Einkauf mit Fachverantwortlichen und Interessenvertretungen; vor Ausschreibung, Zuschlag und Abnahme. |
Individuelle Gefährdungsbeurteilung und sichere Tätigkeiten
Schutzmaßnahmen orientieren sich an konkreten Aufgaben und Barrieren; pauschale Ausschlüsse werden vermieden.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 113 | Konkrete Gefährdungen | Tätigkeit, Umgebung und benötigte Unterstützung werden gemeinsam bewertet. Eine Diagnose allein begründet weder sichere Verwendung noch ein generelles Tätigkeitsverbot. | Die Beurteilung nennt konkrete Gefährdungen und begründete Maßnahmen. | Arbeitgeber mit Arbeitsschutz, Betriebsarzt und betroffener Person; vor Tätigkeit und bei veränderten Arbeitsbedingungen. |
| 114 | Technische Anpassung | Erforderliche Anpassungen erhalten Schutzwirkung, zuverlässige Bedienung und sichere Arbeitsabläufe. Sicherheitsfunktionen werden nicht für bessere Erreichbarkeit improvisiert überbrückt. | Eine fachliche Prüfung bestätigt sichere Funktion der angepassten Arbeitsmittel. | Arbeitgeber mit Arbeitsschutz, Betriebsarzt und betroffener Person; vor Tätigkeit und bei veränderten Arbeitsbedingungen. |
| 115 | Verständliche Unterweisung | Unterweisung berücksichtigt Kommunikations- und Lernbedarfe. Teilnahmebestätigung allein belegt kein Verständnis sicherheitskritischer Handlungen. | Eine praktische Demonstration bestätigt die notwendigen sicheren Handlungsschritte. | Arbeitgeber mit Arbeitsschutz, Betriebsarzt und betroffener Person; vor Tätigkeit und bei veränderten Arbeitsbedingungen. |
| 116 | Belastung und Erholung | Physische und psychische Belastung sowie notwendige Erholungszeiten werden tätigkeitsbezogen berücksichtigt. Unterstützung wird angepasst, wenn tatsächliche Anforderungen die vereinbarten Grenzen überschreiten. | Beobachtung und vertrauliche Rückmeldung bestätigen geeignete Belastungsbedingungen. | Arbeitgeber mit Arbeitsschutz, Betriebsarzt und betroffener Person; vor Tätigkeit und bei veränderten Arbeitsbedingungen. |
| 117 | Arbeitsmedizinische Abgrenzung | Arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsfragen und betriebliche Bedarfsklärung bleiben getrennt. Vertrauliche Befunde werden nicht pauschal an Führung oder Gebäudebetrieb weitergegeben. | Zuständigkeiten und Informationswege beschränken sich auf erforderliche betriebliche Aussagen. | Arbeitgeber mit Arbeitsschutz, Betriebsarzt und betroffener Person; vor Tätigkeit und bei veränderten Arbeitsbedingungen. |
| 118 | Sicherer Aufgabenwechsel | Bei neuen Tätigkeiten werden Risiken, Qualifikation und notwendige Hilfen erneut geprüft. Frühere Bewährung in einer Aufgabe wird nicht ungeprüft auf andere Gefährdungen übertragen. | Eine erneute Aufgabenfreigabe bestätigt Vorbereitung und angepasste Schutzmaßnahmen. | Arbeitgeber mit Arbeitsschutz, Betriebsarzt und betroffener Person; vor Tätigkeit und bei veränderten Arbeitsbedingungen. |
Alarmierung und inklusive Notfallkommunikation
Alle vorgesehenen Nutzer müssen notwendige Warnungen wahrnehmen und verstehen können.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 119 | Wahrnehmbare Warnung | Akustische, optische oder andere geeignete Signale decken die festgestellten Bedarfe ab. Ein einzelner Wahrnehmungskanal wird nicht als für alle Personen ausreichend angenommen. | Alarmproben bestätigen Wahrnehmbarkeit in den tatsächlich genutzten Bereichen. | Brandschutz- und Notfallverantwortliche mit betroffenen Personen; vor Nutzung, bei Änderungen und in abgestimmten Übungen. |
| 120 | Verständliche Handlungsinformation | Warnungen erklären erforderliche Handlung und geeigneten Weg. Unklare Tonfolgen oder wechselnde Begriffe verhindern keine rechtzeitige Reaktion. | Nutzungsproben zeigen Verständnis der wesentlichen Alarm- und Handlungsaussagen. | Brandschutz- und Notfallverantwortliche mit betroffenen Personen; vor Nutzung, bei Änderungen und in abgestimmten Übungen. |
| 121 | Rückmeldung und Hilfe | Personen können einen Hilfebedarf im Ereignisfall über geeignete Wege mitteilen. Der Zugang zur Meldestelle hängt nicht allein von gesprochener Telefonkommunikation ab. | Eine Kontaktprobe bestätigt verständliche, tatsächlich angenommene Rückmeldungen. | Brandschutz- und Notfallverantwortliche mit betroffenen Personen; vor Nutzung, bei Änderungen und in abgestimmten Übungen. |
| 122 | Abgeschiedene Räume | Sanitär-, Rückzugs- und Einzelarbeitsräume sind in erforderliche Warnung einbezogen. Geschlossene Türen und Kopfhörernutzung werden bei der Wirkung berücksichtigt. | Prüfungen unter realistischen Nutzungsbedingungen bestätigen erreichte Warnwirkung. | Brandschutz- und Notfallverantwortliche mit betroffenen Personen; vor Nutzung, bei Änderungen und in abgestimmten Übungen. |
| 123 | Ausfall der Hilfstechnik | Strom-, Funk- oder Geräteausfall besitzt einen vorbereiteten Ersatz. Notfallkommunikation hängt nicht ungeprüft von einem einzigen persönlichen Endgerät ab. | Ein Ausfallszenario bestätigt die verfügbare alternative Alarm- und Hilfekette. | Brandschutz- und Notfallverantwortliche mit betroffenen Personen; vor Nutzung, bei Änderungen und in abgestimmten Übungen. |
| 124 | Personenbezogene Informationen | Notfallhelfer erhalten nur die erforderlichen Angaben zur Unterstützung. Sensible Informationen werden gegen unbefugte Nutzung geschützt und bei Änderungen aktualisiert. | Zugriffs- und Aktualisierungskontrollen bestätigen angemessene Informationsbereitstellung. | Brandschutz- und Notfallverantwortliche mit betroffenen Personen; vor Nutzung, bei Änderungen und in abgestimmten Übungen. |
Evakuierung und sichere Unterstützung im Ereignisfall
Rettung wird geplant und erprobt; spontane Selbstgefährdung von Helfenden ist kein Ersatzkonzept.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 125 | Individuelle Rettungsbedarfe | Erforderliche Unterstützung ist gemeinsam mit betroffenen Personen bestimmt. Hilfe wird nicht allein aus sichtbaren Merkmalen oder Vermutungen abgeleitet. | Die abgestimmte Planung beschreibt konkrete Bedarfe und geeignete Handlungen. | Betreiber, Arbeitgeber und Brandschutzverantwortliche; vor Nutzung sowie nach Änderungen von Wegen oder Unterstützungsbedarf. |
| 126 | Nutzbare Rettungswege | Wege und erforderliche sichere Bereiche sind erreichbar und Teil eines tragfähigen Gesamtkonzepts. Ein Wartebereich ohne gesicherte weitere Rettung ist keine vollständige Lösung. | Die fachliche Bewertung belegt durchgängige Rettung und erreichbare Unterstützung. | Betreiber, Arbeitgeber und Brandschutzverantwortliche; vor Nutzung sowie nach Änderungen von Wegen oder Unterstützungsbedarf. |
| 127 | Geeignete Hilfsmittel | Rettungsgeräte sind für Personen, Wege und Helfende geeignet. Ihre bloße Anschaffung ersetzt keine sichere Anwendung oder erforderliche Einweisung. | Eine abgestimmte Übung bestätigt Eignung und praktische Beherrschung. | Betreiber, Arbeitgeber und Brandschutzverantwortliche; vor Nutzung sowie nach Änderungen von Wegen oder Unterstützungsbedarf. |
| 128 | Ausreichende Helfer | Notwendige Helfende und Vertretungen sind während der tatsächlichen Nutzung verfügbar. Abwesenheit, Schichtwechsel und Besucher werden in der Besetzung berücksichtigt. | Besetzungs- und Übungsnachweise bestätigen die erforderliche Unterstützungsfähigkeit. | Betreiber, Arbeitgeber und Brandschutzverantwortliche; vor Nutzung sowie nach Änderungen von Wegen oder Unterstützungsbedarf. |
| 129 | Aufzugsverwendung | Gewöhnliche Aufzüge werden im Brandfall nicht ohne entsprechend zulässiges Konzept zur Evakuierung angesetzt. Technische Eignung und organisatorische Betriebsweise sind gesondert nachgewiesen. | Das Evakuierungskonzept benennt zulässige Aufzüge und geprüfte Einsatzbedingungen. | Betreiber, Arbeitgeber und Brandschutzverantwortliche; vor Nutzung sowie nach Änderungen von Wegen oder Unterstützungsbedarf. |
| 130 | Sammelpunkt und Betreuung | Sammelstellen sind erreichbar und ermöglichen notwendige Unterstützung. Weitertransport, Witterungsschutz und Information werden entsprechend der Lage vorbereitet. | Eine Übung bestätigt sichere Ankunft und handlungsfähige Betreuung. | Betreiber, Arbeitgeber und Brandschutzverantwortliche; vor Nutzung sowie nach Änderungen von Wegen oder Unterstützungsbedarf. |
Beschwerden, Schutz vor Benachteiligung und Abhilfe
Hinweise auf Barrieren und Benachteiligung werden geschützt aufgenommen und nachvollziehbar bearbeitet.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 131 | Zugängliche Beschwerde | Beschwerden sind mündlich, schriftlich oder über geeignete unterstützte Wege möglich. Formvorgaben dürfen den Zugang zur vorgesehenen Hilfe nicht faktisch verhindern. | Eine Ablaufprobe bestätigt erreichbare und verständliche Beschwerdemöglichkeiten. | Personalverantwortliche und zuständige Beschwerdestelle; bei jedem Hinweis und im regelmäßigen Wirksamkeitsreview. |
| 132 | Vertraulichkeit | Beschwerden werden nur an erforderliche Bearbeitende weitergegeben. Persönliche Angaben und belastende Erfahrungen erscheinen nicht unkontrolliert in allgemeinen Servicetickets. | Berechtigungsprüfung und Fallstichprobe bestätigen geschützte Bearbeitung. | Personalverantwortliche und zuständige Beschwerdestelle; bei jedem Hinweis und im regelmäßigen Wirksamkeitsreview. |
| 133 | Schutz vor Nachteilen | Die Organisation wirkt Benachteiligung wegen einer Bedarfsmeldung entgegen. Führungskräfte kennen zulässige Bearbeitung und erforderliche Eskalation bei Übergriffen. | Verfahrensregeln und Rückmeldungen belegen ernsthafte, nachvollziehbare Schutzmaßnahmen. | Personalverantwortliche und zuständige Beschwerdestelle; bei jedem Hinweis und im regelmäßigen Wirksamkeitsreview. |
| 134 | Zeitkritische Abhilfe | Ein akuter Zugangs- oder Unterstützungsverlust wird unmittelbar bewertet. Beschwerdeprüfung und notwendige Zwischenhilfe können parallel erfolgen. | Der Fallverlauf zeigt rechtzeitige Sicherung wesentlicher Teilhabefunktionen. | Personalverantwortliche und zuständige Beschwerdestelle; bei jedem Hinweis und im regelmäßigen Wirksamkeitsreview. |
| 135 | Unabhängige Klärung | Bei Interessenkonflikten besteht ein geeigneter weiterer Prüfweg. Die allein betroffene ausführende Stelle entscheidet nicht unkontrolliert über jede Beschwerde gegen ihre Leistung. | Zuständigkeiten und dokumentierte Eskalation ermöglichen eine sachgerechte Überprüfung. | Personalverantwortliche und zuständige Beschwerdestelle; bei jedem Hinweis und im regelmäßigen Wirksamkeitsreview. |
| 136 | Wirksamer Abschluss | Ein Fall endet erst nach nachvollziehbarer Entscheidung und Rückmeldung. Ticketabschluss oder technische Reparatur belegen nicht automatisch die tatsächliche Beseitigung der Barriere. | Die Nachprüfung bestätigt verständliche Rückmeldung und tatsächlich wirksame Abhilfe. | Personalverantwortliche und zuständige Beschwerdestelle; bei jedem Hinweis und im regelmäßigen Wirksamkeitsreview. |
Datenschutz und Umgang mit Unterstützungsinformationen
Für die Betriebsorganisation werden nur notwendige Angaben verarbeitet.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 137 | Erforderlichkeit | Daten werden auf konkrete betriebliche Zwecke begrenzt. Eine vollständige medizinische Vorgeschichte wird nicht standardmäßig für Arbeitsplatz- oder Serviceanpassungen verlangt. | Die Datenerhebung ist mit Zweck und tatsächlichem Informationsbedarf abgeglichen. | Personalverantwortliche und Datenschutzverantwortliche; bei Erhebung, Weitergabe und Veränderung von Bedarfsinformationen. |
| 138 | Geeignete Rechtsgrundlage | Verarbeitung und Weitergabe besitzen eine tragfähige Rechtsgrundlage. Einwilligung wird nicht ungeprüft als universelle Lösung im Abhängigkeitsverhältnis verwendet. | Die Datenschutzprüfung dokumentiert Grundlage und zulässigen Verarbeitungsumfang. | Personalverantwortliche und Datenschutzverantwortliche; bei Erhebung, Weitergabe und Veränderung von Bedarfsinformationen. |
| 139 | Trennung der Akten | Medizinische Befunde, Personaldaten und technische Anpassungsaufträge werden entsprechend ihrem Schutzbedarf getrennt. Gebäudedienstleister erhalten keine für ihre Arbeit unnötigen Gesundheitsangaben. | Zugriffsproben bestätigen erforderliche Information ohne unzulässige Offenlegung. | Personalverantwortliche und Datenschutzverantwortliche; bei Erhebung, Weitergabe und Veränderung von Bedarfsinformationen. |
| 140 | Vertrauliche Kommunikation | Gespräche, Termine und digitale Mitteilungen schützen persönliche Inhalte. Öffentlich sichtbare Reservierungstitel oder Raumlisten offenbaren keine unnötigen sensiblen Informationen. | Die Kommunikationsprüfung bestätigt angemessene Vertraulichkeit in realen Abläufen. | Personalverantwortliche und Datenschutzverantwortliche; bei Erhebung, Weitergabe und Veränderung von Bedarfsinformationen. |
| 141 | Aktualität und Löschung | Unterstützungsangaben werden bei Änderungen aktualisiert und nicht unbegrenzt vorsorglich gespeichert. Aufbewahrungspflichten und fortbestehender Bedarf sind berücksichtigt. | Ein geregelter Prüf- und Löschprozess ist anhand ausgewählter Datensätze nachvollziehbar. | Personalverantwortliche und Datenschutzverantwortliche; bei Erhebung, Weitergabe und Veränderung von Bedarfsinformationen. |
| 142 | Betroffenenrechte | Betroffene Personen erhalten verständliche Information über Datenverwendung und zuständige Kontakte. Berichtigung und weitere Rechte sind über zugängliche Wege wahrnehmbar. | Eine Verfahrensprobe bestätigt Information, Anfragebearbeitung und fristgerechte Rückmeldung. | Personalverantwortliche und Datenschutzverantwortliche; bei Erhebung, Weitergabe und Veränderung von Bedarfsinformationen. |
Störung, Ersatzleistung und Wiederherstellung der Teilhabe
Priorität richtet sich nach der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeit, nicht nur nach dem Gerätewert.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 143 | Teilhabeauswirkung | Aufzug, Hilfsmittel, digitale Anwendung oder Assistenz werden nach tatsächlichem Nutzungsverlust bewertet. Eine kleine Einzelstörung kann den gesamten notwendigen Arbeitsablauf unterbrechen. | Die Störungsbewertung benennt betroffene Personenfunktionen und zeitlichen Handlungsbedarf. | Facility Management mit Personal und betroffenen Nutzern; bei Ausfall einer erforderlichen Zugangs- oder Unterstützungsfunktion. |
| 144 | Geeignete Alternative | Ersatzraum, Ersatzgerät oder alternative Leistung ermöglicht die notwendige Tätigkeit tatsächlich. Eine nur theoretisch vorhandene Alternative wird nicht als ausreichende Lösung geführt. | Eine Erprobung bestätigt Eignung und zumutbare Erreichbarkeit der Ersatzleistung. | Facility Management mit Personal und betroffenen Nutzern; bei Ausfall einer erforderlichen Zugangs- oder Unterstützungsfunktion. |
| 145 | Rechtzeitige Information | Betroffene Personen werden zugänglich über Umfang, Dauer und Hilfemöglichkeiten informiert. Wiederholte Anreise zu einem unzugänglichen Ziel wird durch verlässliche Information vermieden. | Meldungsnachweise und Rückmeldung belegen erreichte Information. | Facility Management mit Personal und betroffenen Nutzern; bei Ausfall einer erforderlichen Zugangs- oder Unterstützungsfunktion. |
| 146 | Befristete Organisation | Ersatzleistungen haben verantwortliche Personen und überprüfte Dauer. Eine Notlösung wird nicht ohne Beteiligung und Neubewertung zum dauerhaften Ausschluss regulärer Angebote. | Die Entscheidung enthält Endtermin, Überwachung und einen klaren Wiederherstellungsweg. | Facility Management mit Personal und betroffenen Nutzern; bei Ausfall einer erforderlichen Zugangs- oder Unterstützungsfunktion. |
| 147 | Funktionsnachweis | Nach Reparatur werden die vollständigen betroffenen Nutzungsschritte geprüft. Eine technische Betriebsanzeige ersetzt keine bestätigte tatsächliche Bedien- und Erreichbarkeit. | Eine Nutzungsprobe belegt die wiederhergestellte Funktion im Alltag. | Facility Management mit Personal und betroffenen Nutzern; bei Ausfall einer erforderlichen Zugangs- oder Unterstützungsfunktion. |
| 148 | Rückkehr und Lernen | Ersatzmaßnahmen werden kontrolliert beendet und wiederkehrende Ausfälle ursächlich behandelt. Betroffene Nutzer erhalten nachvollziehbare Rückmeldung über den wieder verfügbaren Umfang. | Abschlussnachweis und Verbesserungsmaßnahmen bestätigen nachhaltige Wiederherstellung. | Facility Management mit Personal und betroffenen Nutzern; bei Ausfall einer erforderlichen Zugangs- oder Unterstützungsfunktion. |
Bauen, Umzüge und veränderte Betriebsbedingungen
Anpassungen bleiben während Übergangsphasen wirksam oder werden gleichwertig ersetzt.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 149 | Bedarfe früh einbeziehen | Umbau und Umzug berücksichtigen bestehende Anpassungen bereits in der Planung. Notwendige Hilfen werden nicht erst nach Inbetriebnahme zufällig wiederentdeckt. | Die Planungsunterlagen enthalten übernommene Bedarfe und abgestimmte Maßnahmen. | Projektleitung und Facility Management mit betroffenen Personen; vor jeder Bauphase, Verlagerung oder organisatorischen Umstellung. |
| 150 | Bauphasenwege | Ersatzwege, Türen und Aufzüge sind vor ihrer Nutzung praktisch geprüft. Baulärm, Staub und provisorische Beleuchtung schaffen keine unbewerteten zusätzlichen Barrieren. | Eine Bauphasenprüfung bestätigt nutzbare Erschließung und sichere Information. | Projektleitung und Facility Management mit betroffenen Personen; vor jeder Bauphase, Verlagerung oder organisatorischen Umstellung. |
| 151 | Hilfsmittel übertragen | Persönlich benötigte Einstellungen und Hilfsmittel werden vollständig umgezogen und funktionsfähig eingerichtet. Standardmöblierung verdrängt keine vereinbarte Anpassung. | Eine Arbeitsplatzabnahme mit Nutzerbeteiligung bestätigt die vollständige Übernahme. | Projektleitung und Facility Management mit betroffenen Personen; vor jeder Bauphase, Verlagerung oder organisatorischen Umstellung. |
| 152 | Digitale Umstellung | Neue Anwendungen und Zugangsverfahren werden mit benötigten Hilfstechnologien getestet. Ein Softwarewechsel hebt die zuvor hergestellte Nutzbarkeit nicht ungeprüft auf. | Vorabtests und ein geeigneter Rückfallweg sind dokumentiert. | Projektleitung und Facility Management mit betroffenen Personen; vor jeder Bauphase, Verlagerung oder organisatorischen Umstellung. |
| 153 | Vorrangige Restpunkte | Teilhabeverhindernde Restmängel werden vor tatsächlicher Nutzung geklärt. Sie werden nicht als geringfügige Komfortpunkte hinter allgemeinen Projektabschlüssen verborgen. | Eine priorisierte Restpunktliste zeigt wirksame Abhilfe oder geeignete Zwischenlösung. | Projektleitung und Facility Management mit betroffenen Personen; vor jeder Bauphase, Verlagerung oder organisatorischen Umstellung. |
| 154 | Betriebliche Übernahme | Zuständigkeiten, Assistenz, Reinigung und Störungswege sind für den neuen Zustand eingerichtet. Eine bauliche Abnahme allein belegt keine vollständige inklusive Betriebsbereitschaft. | Die Übergabe verbindet technische Funktion und tatsächlich verfügbare Unterstützung. | Projektleitung und Facility Management mit betroffenen Personen; vor jeder Bauphase, Verlagerung oder organisatorischen Umstellung. |
Wirksamkeit, Beteiligungsfeedback und Weiterentwicklung
Erfolg zeigt sich in tatsächlicher Nutzung und behobenen Barrieren, nicht allein in Ausstattung oder Beschäftigungszahlen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 155 | Tatsächliche Nutzung | Beurteilungen erfassen, ob erforderliche Leistungen wirklich genutzt werden können. Das Vorhandensein einer Rampe oder einer Schulung wird nicht mit durchgängiger Teilhabe gleichgesetzt. | Nutzungsproben und Rückmeldungen bestätigen die Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen. | Unternehmensleitung und Personal mit Interessenvertretungen; in festgelegten Abständen und nach wesentlichen Veränderungen. |
| 156 | Wiederkehrende Barrieren | Wiederholte Beschwerden und Ausfälle werden auf gemeinsame Ursachen untersucht. Einzelreparaturen ersetzen keine erforderliche Änderung ungeeigneter Abläufe. | Eine Ursachenbewertung führt zu umgesetzten und nachgeprüften Verbesserungen. | Unternehmensleitung und Personal mit Interessenvertretungen; in festgelegten Abständen und nach wesentlichen Veränderungen. |
| 157 | Kennzahlen mit Schutz | Kennzahlen unterstützen Abhilfe, ohne einzelne Menschen unnötig erkennbar zu machen. Kleine Fallzahlen und sensible Merkmale werden bei Auswertung und Veröffentlichung berücksichtigt. | Die Auswertungsprüfung bestätigt Aussagekraft und angemessenen Datenschutz. | Unternehmensleitung und Personal mit Interessenvertretungen; in festgelegten Abständen und nach wesentlichen Veränderungen. |
| 158 | Beteiligung ermöglichen | Betroffene Personen und Vertretungen können Ergebnisse in zugänglicher Form bewerten. Rückmeldung wird nicht auf ein ausschließlich digitales oder sprachlich ungeeignetes Verfahren begrenzt. | Beteiligungsnachweise zeigen zugängliche Formate und nachvollziehbare Behandlung von Hinweisen. | Unternehmensleitung und Personal mit Interessenvertretungen; in festgelegten Abständen und nach wesentlichen Veränderungen. |
| 159 | Maßnahmen priorisieren | Prioritäten berücksichtigen Teilhabeverlust, Sicherheit und Umsetzbarkeit. Sichtbare Einzelprojekte verdrängen keine weniger sichtbaren, aber notwendigen Alltagsfunktionen. | Die Maßnahmenbewertung dokumentiert begründete Prioritäten und verbindliche Umsetzung. | Unternehmensleitung und Personal mit Interessenvertretungen; in festgelegten Abständen und nach wesentlichen Veränderungen. |
| 160 | Fortschritt ehrlich bewerten | Offene Barrieren und verbleibende Einschränkungen bleiben transparent. Ein positives Gesamtbild ersetzt keine notwendige Entscheidung über ungeklärte Einzelfunktionen. | Die Berichterstattung unterscheidet erreichtes Ergebnis, offene Aufgabe und tatsächliche Einschränkung. | Unternehmensleitung und Personal mit Interessenvertretungen; in festgelegten Abständen und nach wesentlichen Veränderungen. |
Dokumentation, Datenqualität und verfügbare Nachweise
Die Unterlagen bilden den tatsächlichen Leistungsumfang und gültige Entscheidungen ab; sie sind selbst noch kein Erfüllungsnachweis.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 161 | Eindeutige Zuordnung | Nutzungsketten, Anpassungsvereinbarungen, Assistenzleistungen und barrierefreie Einrichtungen sind eindeutig bezeichnet und den zuständigen Stellen zugeordnet. Verschiedene Bezeichnungen in Verträgen, Plänen und Meldungen führen nicht zu Verwechslungen. | Ein Abgleich ausgewählter Vorgänge bestätigt die konsistente Zuordnung in allen verwendeten Unterlagen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; laufend; zusätzlich nach Änderungen und vor jeder Zustandsbewertung. |
| 162 | Aktueller Sollstand | Verbindliche Anforderungen und tatsächlich beschlossene Änderungen sind erkennbar. Veraltete Entwürfe oder nicht bestätigte Annahmen werden nicht als gültiger Betriebsmaßstab verwendet. | Versionsstand, Entscheidung und Anwendungsbereich sind für jede maßgebende Unterlage feststellbar. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; laufend; zusätzlich nach Änderungen und vor jeder Zustandsbewertung. |
| 163 | Nachvollziehbare Ergebnisse | Nachweise nennen Gegenstand, Datum, Umfang, Ergebnis und verantwortliche Person. Eine Unterschrift ohne erkennbaren Prüfumfang oder eine reine Erledigungsmarkierung belegt keine ausreichende Wirkung. | Stichproben zeigen vollständige Ergebnisunterlagen mit bewerteten Abweichungen und Folgemaßnahmen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; laufend; zusätzlich nach Änderungen und vor jeder Zustandsbewertung. |
| 164 | Gesicherte Verfügbarkeit | Notwendige Informationen sind während der erforderlichen Arbeits- und Einsatzzeiten erreichbar. Für Ausfälle zentraler Systeme bestehen geeignete, aktuell gehaltene Ersatzmöglichkeiten. | Ein Zugriffstest unter Ausfallbedingungen bestätigt die Verfügbarkeit wesentlicher Informationen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; laufend; zusätzlich nach Änderungen und vor jeder Zustandsbewertung. |
| 165 | Zugriff und Vertraulichkeit | Zugriffsrechte entsprechen Aufgabe und Schutzbedarf. Personenbezogene, sicherheitsrelevante und vertrauliche Inhalte werden nicht durch unkontrollierte Verteiler oder pauschale Dienstleisterzugänge offengelegt. | Berechtigungen, Weitergaben und Aufbewahrung sind an tatsächlichen Rollen geprüft. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; laufend; zusätzlich nach Änderungen und vor jeder Zustandsbewertung. |
| 166 | Änderung und Wiederherstellung | Datenänderungen bleiben nachvollziehbar; Sicherungen sind gegen gleichzeitigen Verlust geschützt. Wiederherstellung wird erprobt, statt ihre Funktionsfähigkeit nur aus einer Sicherungsmeldung abzuleiten. | Eine protokollierte Wiederherstellungsprobe bestätigt Nutzbarkeit und Vollständigkeit der gesicherten Daten. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; laufend; zusätzlich nach Änderungen und vor jeder Zustandsbewertung. |
| 167 | Aufbewahrung und Übergabe | Aufbewahrung, rechtzeitige Aktualisierung und geregelte Löschung sind festgelegt. Beim Betreiber- oder Dienstleisterwechsel gehen keine für laufende Verpflichtungen erforderlichen Informationen verloren. | Die Übergabeliste und ein Vollständigkeitsabgleich belegen die tatsächlich übernommenen Unterlagen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; laufend; zusätzlich nach Änderungen und vor jeder Zustandsbewertung. |
Prüfprogramm und belastbare Wirksamkeitskontrolle
Gesetzlich verlangte Prüfungen, fachliche Funktionsnachweise und interne Prozesskontrollen werden nach Zweck und Berechtigung unterschieden.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 168 | Vollständiger Kontrollumfang | Alle für den Leistungsumfang notwendigen Prüfungen und Kontrollen sind bestimmt. Auch Übergabepunkte und das Vorgehen bei Ausfällen notwendiger Zugänge, Kommunikation oder Unterstützung werden erfasst; eine gute Einzelprüfung ersetzt keine vollständige Betrachtung. | Das Prüfprogramm ordnet Gegenstand, Zweck, Auslöser und Ergebnisanforderung nachvollziehbar zu. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufnahme, nach Änderungen und nach Prüfplan. |
| 169 | Verbindliche Termine | Fälligkeiten ergeben sich aus den tatsächlich geltenden Vorgaben und der Risikobewertung. Interne Kontrollintervalle werden nicht als universelle gesetzliche Fristen ausgegeben oder ohne Begründung verlängert. | Die Terminplanung dokumentiert Grundlage, letzten Nachweis und nächste Fälligkeit. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufnahme, nach Änderungen und nach Prüfplan. |
| 170 | Passende Prüfkompetenz | Jede Prüfung wird durch Personen mit der erforderlichen Befähigung und gegebenenfalls Anerkennung durchgeführt. Auftragserteilung, Interessenlage und vorgeschriebene Unabhängigkeit sind geklärt. | Die Beauftragung und nachgewiesene Qualifikation passen zum konkreten Prüfumfang. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufnahme, nach Änderungen und nach Prüfplan. |
| 171 | Geeignete Prüfmethode | Methode, Prüfbedingungen, Stichprobe und Bewertungsgrenzen passen zur Aussage. Messungen oder Simulationen werden nicht weitergehend ausgelegt, als ihre tatsächliche Aussagekraft erlaubt. | Prüfberichte benennen Verfahren, Grenzen und nachvollziehbare Annahme- beziehungsweise Ablehnungskriterien. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufnahme, nach Änderungen und nach Prüfplan. |
| 172 | Reale Wirkungskette | Funktions- oder Ablaufproben erfassen den Weg vom Auslöser bis zum erforderlichen Ergebnis. Positive Anzeigen einzelner Teilsysteme ersetzen keine nachgewiesene Gesamtwirkung. | Eine abgestimmte Probe belegt Eingabe, Übergaben, Reaktion und wirksamen Abschluss. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufnahme, nach Änderungen und nach Prüfplan. |
| 173 | Abweichungen abschließen | Festgestellte Mängel erhalten Priorität, Verantwortliche und Fälligkeit. Kritische Zustände werden sofort behandelt; ein angekündigter Auftrag gilt nicht als nachgewiesene Beseitigung. | Die Nachkontrolle bestätigt die Wirkung der tatsächlich ausgeführten Maßnahmen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufnahme, nach Änderungen und nach Prüfplan. |
| 174 | Prüfausfall behandeln | Nicht prüfbare oder nicht erreichte Bereiche bleiben ausdrücklich offen. Die Folgen fehlender Nachweise werden bewertet; ausgelassene Prüfungen werden nicht stillschweigend als bestanden erfasst. | Offene Prüfumfänge und Entscheidungen zum zwischenzeitlichen Betrieb sind dokumentiert. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Aufnahme, nach Änderungen und nach Prüfplan. |
Ressourcen, externe Abhängigkeiten und langfristige Sicherung
Benötigte Mittel sind nach Kritikalität verfügbar; optionale Verbesserungen werden von unabweisbaren Betriebsvoraussetzungen getrennt.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 175 | Notwendige Mittel | Zeit, Budget, Hilfsmittel und externe Unterstützung decken die erforderlichen Aufgaben. Sicherheits- und rechtlich notwendige Maßnahmen werden nicht allein wegen ungeklärter Kostenzuordnung aufgeschoben. | Ressourcenbedarf und verbindlich verfügbare Mittel sind mit offenen Aufgaben abgeglichen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; bei Planung, Beschaffung und veränderter Lieferfähigkeit. |
| 176 | Kritische Abhängigkeiten | Abhängigkeiten von einzelnen Personen, Produkten, Datenzugängen oder Dienstleistern sind bekannt. Ausfallfolgen und zumutbare Ersatzwege werden vor einem tatsächlichen Verlust bewertet. | Ein Abhängigkeitsverzeichnis enthält begründete Vorsorge- und Ersatzentscheidungen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; bei Planung, Beschaffung und veränderter Lieferfähigkeit. |
| 177 | Beschaffungsfähigkeit | Erforderliche Materialien und Leistungen sind in der benötigten Qualität und Zeit beschaffbar. Rahmenvertrag oder Lagerbestand belegen die tatsächliche Verfügbarkeit nicht ohne Überprüfung. | Lieferzusagen, Bestandszustand und Bereitstellungswege sind praktisch überprüft. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; bei Planung, Beschaffung und veränderter Lieferfähigkeit. |
| 178 | Eignung bei Ersatz | Ersatzprodukte und alternative Verfahren werden vor Nutzung fachlich auf Eignung und Schnittstellen geprüft. Bloße Lieferbarkeit oder geringerer Preis ersetzt keinen Nachweis der gleichwertigen Funktion. | Die dokumentierte Ersatzentscheidung benennt geprüfte Eigenschaften und verbleibende Grenzen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; bei Planung, Beschaffung und veränderter Lieferfähigkeit. |
| 179 | Geordneter Leistungswechsel | Wechsel von Personal, Dienstleistern oder Systemen erfolgen mit Übergabe, Einweisung und Parallelabsicherung, soweit erforderlich. Laufende Aufgaben fallen nicht zwischen alte und neue Zuständigkeiten. | Übergabeproben und Rückstandsabgleich bestätigen die vollständige Übernahme. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; bei Planung, Beschaffung und veränderter Lieferfähigkeit. |
| 180 | Abkündigung und Erneuerung | Alterung, fehlender Herstellerdienst und technische oder organisatorische Überholung werden frühzeitig erkannt. Notwendige Erneuerung wird vor unbeherrschbarem Funktionsverlust vorbereitet. | Ein priorisierter Maßnahmenplan verbindet Befunde, Fristen und gesicherte Umsetzung. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; bei Planung, Beschaffung und veränderter Lieferfähigkeit. |
Gesamtbewertung und Entscheidung über den zulässigen Betrieb
Die Tabelle liefert Sollbedingungen. Eine konkrete Freigabe erfordert eine gesonderte Entscheidung auf Grundlage tatsächlicher Nachweise.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 181 | Anwendbarkeit klären | Jeder Prüfpunkt wird dem konkreten Leistungsumfang zugeordnet. Nichtanwendbarkeit ist fachlich begründet; fehlende Informationen oder schwer zugängliche Bereiche gelten nicht als gegenstandslos. | Eine nachvollziehbare Zuordnung benennt anwendbare Anforderungen und begründete Ausnahmen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Übernahme sowie nach Ereignissen und Änderungen. |
| 182 | Notwendige Bedingungen bewerten | Die Bewertung verbindet tatsächlichen Zustand, gültigen Maßstab und belastbare Nachweise. Ein Durchschnitt oder eine hohe Erledigungsquote gleicht den Ausfall einer unverzichtbaren Voraussetzung nicht aus. | Kritische Voraussetzungen sind einzeln bewertet und in einer nachvollziehbaren Gesamtentscheidung berücksichtigt. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Übernahme sowie nach Ereignissen und Änderungen. |
| 183 | Nicht nachgewiesener Zustand | Fehlende Nachweise werden von bestätigten Funktionsmängeln unterschieden. Ungewissheit ist kein automatischer Defektnachweis, erlaubt aber auch keine vorbehaltlose Bestätigung der Betriebsfähigkeit. | Ein Klärungsauftrag und die Entscheidung zum zwischenzeitlichen Umgang liegen vor. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Übernahme sowie nach Ereignissen und Änderungen. |
| 184 | Nachgewiesene Beeinträchtigung | Bei einer fehlenden notwendigen Funktion sind Umfang, Folgen und sofortige Maßnahmen festgelegt. Auswirkung auf abhängige Nutzungen und Personen wird nicht auf die ausgefallene Einzelkomponente verengt. | Die dokumentierte Bewertung benennt betroffene Leistungen und umgesetzte Sicherungsmaßnahmen. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Übernahme sowie nach Ereignissen und Änderungen. |
| 185 | Befristete Ersatzlösung | Eine Ersatzlösung ist fachlich tragfähig, rechtlich zulässig, überwacht und befristet. Sie wird nicht als uneingeschränkt wiederhergestellter Normalzustand oder dauerhafte Ausnahme ohne Neubewertung geführt. | Die Entscheidung enthält Bedingungen, Verantwortliche, Überwachung und einen eindeutigen Endtermin. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Übernahme sowie nach Ereignissen und Änderungen. |
| 186 | Erforderliche Entscheidungen | Fachliche, organisatorische und erforderliche externe Zustimmungen sind zusammengeführt. Die Betriebsentscheidung benennt Umfang, Grenzen und Zeitpunkt; dieses Dokument erteilt selbst keine Freigabe. | Die zuständigen Stellen haben eine gesonderte, nachvollziehbar begründete Entscheidung dokumentiert. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Übernahme sowie nach Ereignissen und Änderungen. |
| 187 | Erneute Bewertung | Änderungen, neue Befunde, Fristablauf und Ausfälle notwendiger Unterstützung lösen eine Neubewertung aus. Ein früherer positiver Status wird nicht ungeprüft auf veränderte Bedingungen übertragen. | Auslöser und Verantwortung für eine erneute Zustandsprüfung sind wirksam eingerichtet. | Unternehmensleitung, Personal und Gebäudebetrieb; vor Übernahme sowie nach Ereignissen und Änderungen. |
