Ausgleichsabgabe: Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, wenn sie nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und dem Grad der Schwerbehinderung.
Eingliederungszuschüsse: Arbeitgeber können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn sie einen schwerbehinderten Menschen einstellen oder einen bereits beschäftigten Mitarbeiter mit einer Behinderung fördern.
Integrationsämter: Die Integrationsämter können Arbeitgeber bei der Beschäftigung und Integration von Menschen mit Behinderungen unterstützen. Sie bieten unter anderem Beratung, finanzielle Unterstützung und Fördermittel für barrierefreie Arbeitsplätze an.
Teilhabe am Arbeitsleben: Menschen mit Behinderungen können durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützt werden. Auch hier können Zuschüsse für Arbeitgeber beantragt werden.
Inklusionsbetriebe: Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die speziell für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gegründet wurden. Sie erhalten Fördermittel und Zuschüsse, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.