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Ausgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe

Großunternehmen können sicherstellen, dass sie ihren gesetzlichen Beschäftigungsverpflichtungen nachkommen

Das Unternehmen hat die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen zur Einstellung und Förderung von Menschen mit Behinderungen umzusetzen, um so die Ausgleichsabgabe zu umgehen. Zu diesen Maßnahmen können die Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze, Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und die Schulung von Führungskräften gehören.

Finanzielle Ausgleichsabgabe bei Beschäftigungspflichtverletzung

Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichsabgabe wurde in Deutschland durch das Schwerbehindertengesetz eingeführt, um die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Arbeitgeber, die mindestens 20 Stellen haben, sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 5% dieser Stellen schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stellen. Erfüllen sie diese Verpflichtung nicht, müssen sie eine Gebühr an die Bundesagentur für Arbeit zahlen.

Der Wert der Gebühr hängt von der Anzahl der unbesetzten Pflichtstellen und dem Anteil des Arbeitgebers am gesamten Bruttogehalt ab. In der Regel entspricht sie der Hälfte des monatlichen Gehalts eines vergleichbaren nicht behinderten Mitarbeiters und kann bis zu 5.000 Euro pro nicht besetzter Stelle pro Monat betragen.

Diese Ausgleichsabgabe soll sicherstellen, dass Arbeitgeber, auch wenn sie ihre Beschäftigungsverpflichtungen nicht erfüllen, trotzdem zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen beitragen und somit Anreize schaffen, schwerbehinderte Menschen einzustellen.

Die Ausgleichsabgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

Höhe der Ausgleichsabgabe je unbesetzter Plichtarbeitsplatz

jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote

Betrag pro Monat

3 - unter 5 %

125 Euro

2 - unter 3 %

220 Euro

0 - unter 2 %

320 Euro

Rechtsgrundlage