Ausgleichsabgabe

Großunternehmen können sicherstellen, dass sie ihren gesetzlichen Beschäftigungsverpflichtungen nachkommen
Das Unternehmen hat die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen zur Einstellung und Förderung von Menschen mit Behinderungen umzusetzen, um so die Ausgleichsabgabe zu umgehen. Zu diesen Maßnahmen können die Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze, Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und die Schulung von Führungskräften gehören.