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Budget der Arbeit

Budget der Arbeit

Das Budget für Arbeit ist eine Förderung des Integrationsamtes, die Unternehmen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen unterstützt

Das "Budget für Arbeit" bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen, um notwendige Anpassungen am Arbeitsplatz vorzunehmen und Mitarbeiter mit Behinderungen einzustellen. Um das "Budget für Arbeit" zu beantragen, sind detaillierte Planung und Beratung notwendig, um die Vorgaben des Integrationsamtes zu erfüllen.

Budget für Arbeit

Das "Budget für Arbeit" erleichtert Menschen mit Behinderungen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Dieses Programm soll eine Alternative zur Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt bieten. Arbeitgeber erhalten durch das Budget für Arbeit eine Entschädigung für die Einstellung solcher Personen.

Leistungen

Die finanzielle Unterstützung, die früher an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ging, wird nun in Form von Lohnkostenzuschüssen an den neuen Arbeitgeber weitergeleitet. Darüber hinaus werden die notwendigen Unterstützungsdienste finanziert.

Diese Vorteile sind in der Regel zeitlich begrenzt und werden regelmäßig überprüft.

Vorraussetzungen

Das Budget der Arbeit kann von eingeschränkte Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen haben oder in einem Inklusionsbetrieb tätig sind, oder von Unternehmen die eingeschränkte Menschen beschäftigen, in Anspruch genommen werden.

Budget für Arbeit: Finanzielle Unterstützung durch das Integrationsamt

  • Arbeitgeberförderung für Beschäftigte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

  • Dauerhafter Lohnkostenzuschuss (Minderleistungsausgleich) für den Arbeitgeber von bis zu 75% des Arbeitnehmerbruttos - max. 40% der monatlichen Rechengröße in der Sozialversicherung (= 1.246 € für 2019)

  • Möglichkeit der pädagogischen Begleitung für den Budgetnehmer

  • Rückkehrrecht in die Werkstatt, wenn erwünscht oder notwendig

  • Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

  • Teilzeit möglich (mind. 20 Std./Woche)

Vorteile Budget für Arbeit für den Arbeitgeber:

  • Kein aufwändiger Papierkram (Werkstatt übernimmt Beantragung des Lohnkostenzuschusses)

  • Unbegrenzte Dauer des Lohnkostenzuschusses, sofern eine Minderleistung besteht

  • Möglichkeit der pädagogischen Begleitung, die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz unterstützen kann

  • Rückkehrrecht in die Werkstatt

  • Anrechnung bei der Ausgleichsabgabe

  • Positive Unternehmensphilosophie

  • Diversity und Inklusion als gelebtes Leitbild

  • Verbesserung des Umgangs mit Defiziten und Fehlern

  • Chancengleichheit und Teilhabe als strategisches (Erfolgs-)Konzept und Wert im Unternehmen

Budget für Arbeit allgemein

  • Arbeitgeberförderung für Beschäftigte aus Werkstätten, um Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen

  • Dauerhafter Lohnkostenzuschuss (Minderleistungsausgleich) für den Arbeitgeber von bis zu 75% des Arbeitnehmerbruttos - max. 40% der monatlichen Rechengröße in der Sozialversicherung (= 1.246 € für 2019)

  • Möglichkeit der pädagogischen Begleitung für den Budgetnehmer

  • Rückkehrrecht in die Werkstatt, wenn erwünscht oder notwendig

  • Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

Budget für Arbeit in Detail

  • Teilzeit: möglich (mind. 20 Std./Woche)

  • EM-Rente: wird mit dem Gehalt verrechnet / der Anspruch bleibt bestehen

  • Schwerbehindertenausweis: keine Voraussetzung mehr

  • Altersrente: Achtung: Einzahlungen in die Rentenversicherung können u.U. im BfA geringer sein als in der Werkstatt, deswegen ist vorher eine Rentenberatung Pflicht!

  • Berufsbildungsbereich: ab 2. BBB-Jahr möglich

  • Rückkehrrecht in die Werkstatt: möglich

  • Wohnort: Hamburg. Ausnahmen möglich.

Vorteile Budget für Arbeit für den Beschäftigten

  • Kein aufwändiger Papierkram (der Arbeitgeber bzw. die Werkstatt beantragt den Lohnkostenzuschuss)

  • Sie sind bei der Firma direkt angestellt

  • Lohnkostenzuschuss ist Minderleistungsausgleich für den Arbeitgeber

  • Unbegrenzte Dauer des Lohnkostenzuschusses

  • Möglichkeit der pädagogischen Begleitung, die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz unterstützen kann

  • Rückkehrrecht in die Werkstatt ohne aufwändigen Papierkram und Wartezeiten (allerdings kein Anspruch auf Rückkehr an den alten Werkstattarbeitsplatz. Rückkehr zu den Werkstattbedingungen und ggfs. Verlust der Besitzstandswahrung)

  • Auch bei Rückkehr sofortige Orientierung auf neuen Budgetplatz und erneuter Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich

  • Ausweg aus der Grundsicherung