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Werkstatt für Behinderte Menschen

Werkstatt für Behinderte Menschen

Die Zusammenarbeit mit einer Werkstatt für behinderte Menschen kann für Unternehmen sowohl soziale als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen.

Durch die Zusammenarbeit mit einer Werkstatt für Behinderte können Unternehmen die Integration von Menschen mit Behinderungen in das Berufsleben fördern und gleichzeitig Produkte und Dienstleistungen von höchster Qualität aufrechterhalten. Unternehmen profitieren von der Qualität und Zuverlässigkeit der Produkte und Dienstleistungen, während Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen und ihre Karriereaussichten zu verbessern.

Inklusive Werkstattlösungen für Menschen mit Behinderungen

Werkstatt für behinderte Menschen

Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Sie bietet Menschen mit Behinderungen entgeltliche Beschäftigungsmöglichkeiten und ermöglicht es ihnen so, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu steigern oder wiederherzustellen. Gleichzeitig fördern sie den Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen.

Angebot

Neben Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Werkstätten auch berufliche Bildungsmaßnahmen für bis zu zwei Jahre an. Darüber hinaus umfasst das Angebot zusätzliche Dienstleistungen, wie Fahrdienst, Mittagessen oder begleitende oder soziale Dienste (Ergotherapie, Sport, Kunst- und Kulturangebote).

Ausgelagerte Arbeitsplätze

Über ausgelagerte Arbeitsplätze arbeiten die Beschäftigten der Werkstatt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine zuständige Begleitung unterstützt diese dann vor Ort. Die Beschäftigten bleiben während der Beauftragung Angestellte der Werkstatt und arbeiten (meist in Gruppen) in diversen Bereichen vor Ort im Unternehmen.
Die Kooperation zwischen dem auftraggebenden Unternehmen und der Werkstatt für behinderte Menschen wird vertraglich über Werkverträge geregelt.

Voraussetzungen für die Aufnahme

Die Werkstätten sind verpflichtet, allen behinderten Menschen eine Arbeitsstelle anzubieten, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Dennoch gilt die Voraussetzung, dass der Mitarbeiter in der Lage sein muss, eine "Mindestmenge an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" im Arbeitsbereich der Werkstatt zu leisten.

Rahmbedingungen für den Betrieb

  • Offenheit und Bereitschaft von allen Kollegen und Kolleginnen

  • fester Ansprechpartner im Betrieb

  • Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Barrierefreiheit

Ausgleichsabgabe und Sonderregelungen

Unternehmen können bei der in Inanspruchnahme von Werkstätten vom anfallenden Rechnungsbetrag bis zu 50 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung auf ihre Ausgleichsabgabe anrechnen. Zudem zahlen Unternehmen auf die Leistungen der Werkstätte einen reduzierten Steuersatz von sieben Prozent (statt 19 Prozent). Außerdem kann ein Lohnkostenzuschuss über das Budget für Arbeit in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlage

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