Beschäftigungsverpflichtung

Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen und setzt eine bestimmte Quote an Beschäftigten mit Schwerbehinderung voraus
Unternehmen, die die erforderliche Quote nicht erfüllen, sind verpflichtet, eine Strafzahlung basierend auf der Anzahl der nicht besetzten Pflichtstellen zu zahlen. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, die Beschäftigungspflicht zu erfüllen, ohne direkt schwerbehinderte Menschen einzustellen, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Werkstätten für Behinderte oder durch Entschädigungszahlungen.
Beschäftigungsverpflichtung - Was Arbeitgeber beachten müssen
Berechnung der Pflichtarbeitsplätze
Die Anzahl der einzustellenden schwerbehinderten Personen ergibt sich, indem man 5 % der Gesamtzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens nimmt.
Gemäß § 154 SGB IX und § 157 SGB IX müssen Bruchteile, die aus dieser Berechnung resultieren und 0,5 oder höher sind, aufgerundet werden. Für Arbeitgeber, die jedoch im Durchschnitt jährlich weniger als 60 Arbeitsplätze haben, wird der Bruchteil abgerundet.
Beispiele: