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Rechtliche Aspekte von Inklusion am Arbeitsplatz

Rechtliche Aspekte

Die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Inklusion sind komplex und erfordern eine genaue Kenntnis der Anti-Diskriminierungsregelungen, Beschäftigungspflichten von Menschen mit Behinderungen sowie der Barrierefreiheit am Arbeitsplatz

Bei der Entwicklung inklusiver Arbeitsumgebungen sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie keine Barrieren schaffen, die bestimmte Mitarbeitergruppen negativ beeinflussen könnten. Die Schaffung einer solchen inklusiven Arbeitsatmosphäre erfordert eine Veränderung der Organisationskultur und eine Hingabe an die Einhaltung rechtlicher Standards.

Rechtliche Aspekte von Inklusion am Arbeitsplatz

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben zum Thema Inklusion, die darauf abzielen, eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten:

  • UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert. Die Konvention fordert unter anderem eine inklusive Bildung, den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie die Anerkennung der Menschenrechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen.

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Das BGG verpflichtet öffentliche Stellen, Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu treffen, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

  • Schulgesetze der Bundesländer: Die Schulgesetze der Bundesländer legen fest, dass Kinder mit Behinderungen ein Recht auf inklusive Bildung haben. Schulen sind verpflichtet, ihre bauliche und pädagogische Ausstattung so zu gestalten, dass sie für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich sind.

  • Teilhabegesetz (ehemals Bundesteilhabegesetz): Das Teilhabegesetz hat zum Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Es regelt unter anderem die Leistungen der Eingliederungshilfe, die auch die Unterstützung im Bereich Bildung und Arbeit umfassen.

  • Sozialgesetzbuch IX: Das Sozialgesetzbuch IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es sieht unter anderem vor, dass Menschen mit Behinderungen so gefördert werden sollen, dass sie möglichst selbstbestimmt und unabhängig leben können.

Diese Vorgaben sind jedoch nur ein Auszug aus einer Vielzahl von Regelungen, die das Ziel haben, die Inklusion in Deutschland voranzutreiben.

Verpflichtung

Bei der Einstellung einer Person muss der Arbeitgeber rechtliche Vorschriften einhalten, die Personen schützen. Der Arbeitgeber hat auch die Pflicht sicherzustellen, dass die Stelle für eine Person mit einer Behinderung geeignet ist, wobei er insbesondere die Art der Behinderung und ihre Auswirkungen berücksichtigen muss.

Neben einer barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung muss er auch auf das Bundesteilhabegesetz oder den besonderen Kündigungsschutz Rücksicht nehmen.

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