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Kündigungsschutz

Kündigungsschutz

Unternehmen können die Transparenz und Offenheit in Bezug auf Kündigungsentscheidungen erhöhen, während sie die Vertraulichkeit der Beteiligten wahren

Unberechtigte Kündigungen können die Mitarbeitermoral, das Ansehen des Unternehmens und die Arbeitsleistung beeinträchtigen. Unternehmen können andere Optionen prüfen, um Mitarbeiter zu managen, ohne zu Entlassungen greifen zu müssen.

Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen: Rechte und Schutzmaßnahmen

Besonderer Schutz

Mitarbeiter mit einer schweren Behinderung oder gleichgestelltem Status genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dies stellt sicher, dass diese Mitarbeiter im Vergleich zu ihren nicht behinderten Kollegen nicht benachteiligt werden.

Ziel dieses Schutzes ist es, alle Optionen zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zu prüfen und die durch die Behinderung verursachten Herausforderungen anzugehen.

Antragstellung

Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen müssen vor Ausspruch der Kündigung bei dem zuständigen Integrationsamt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen. Das Integrationsamt prüft, ob eine Zusammenhang zwischen dem Kündigungsgrund und der Behinderung besteht.

Zustimmung der Kündigung

Die Genehmigung zur Kündigung wird in der Regel erteilt, wenn die Kündigung in keinem Zusammenhang mit der Behinderung des Mitarbeiters steht.

Unwirksamkeit

Eine Kündigung ohne die Zustimmung des Integrationsamtes ist ungültig. Sie kann auch nicht nachträglich erworben werden.

Gleiches gilt, wenn die Kündigungsmitteilung ohne Beteiligung des Schwerbehindertenvertreters erfolgt.

Sonderfälle

Generell gibt es in den ersten sechs Monaten keinen besonderen Kündigungsschutz.

Das gleiche gilt nach Ablauf befristeter Verträge oder Kündigungen während der Probezeit.

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