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Arbeitsplatzgestaltung

Arbeitsplatzgestaltung

Ein Unternehmen kann auch flexible Arbeitsbedingungen einführen, um die Bedürfnisse von Mitarbeitern mit besonderen Anforderungen zu berücksichtigen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Büros, um körperliche Belastungen und mögliche Verletzungen zu reduzieren. Durch diese Maßnahmen kann ein Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sondern auch eine inklusive Arbeitsumgebung schaffen, die von allen Mitarbeitern geschätzt wird.

Barrrierefreie Arbeitsplatzgestaltung

Der Arbeitgeber ist nach § 164 Absatz 4 SGB IX zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes verpflichtet.

Dieser Ansatz sollte die vorhandenen Fähigkeiten des betreffenden Mitarbeiters stärken und jegliche physischen und geistigen Einschränkungen ausgleichen. Der Arbeitsplatz sollte so organisiert werden, dass er seine Aufgaben nicht behindert. Der Grad der notwendigen Arbeitsplatzmodifikationen variiert je nach Einzelfall.

Ergonomie und Barrierefreiheit am Arbeitsplatz

Hilfsmittel

Der Mitarbeiter erhält die für seine Bedürfnisse notwendigen Hilfsmittel und kann seine Aufgaben ohne Einschränkungen erledigen.

Diese Hilfsmittel werden durch Fördermittel finanziell unterstützt oder sogar komplett übernommen.

Arbeitsumfeld

Durch die Anpassung von Zugangswegen, Verkehrsrouten, Sanitäreinrichtungen und anderen Aspekten werden bestehende Einschränkungen ausgeglichen und Fähigkeiten gefördert.

Arbeitsorganisation

Die spezifische Anpassung von Arbeitszeiten, Arbeitsabläufen und Pausenzeiten erleichtert nahtlose Abläufe und steigert die Produktivität.

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