Arbeitsplatzgestaltung

Ein Unternehmen kann auch flexible Arbeitsbedingungen einführen, um die Bedürfnisse von Mitarbeitern mit besonderen Anforderungen zu berücksichtigen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Büros, um körperliche Belastungen und mögliche Verletzungen zu reduzieren. Durch diese Maßnahmen kann ein Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sondern auch eine inklusive Arbeitsumgebung schaffen, die von allen Mitarbeitern geschätzt wird.
Barrrierefreie Arbeitsplatzgestaltung
Der Arbeitgeber ist nach § 164 Absatz 4 SGB IX zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes verpflichtet.
Dieser Ansatz sollte die vorhandenen Fähigkeiten des betreffenden Mitarbeiters stärken und jegliche physischen und geistigen Einschränkungen ausgleichen. Der Arbeitsplatz sollte so organisiert werden, dass er seine Aufgaben nicht behindert. Der Grad der notwendigen Arbeitsplatzmodifikationen variiert je nach Einzelfall.