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Ausgelagerte Arbeitsplätze

Ausgelagerte Arbeitsplätze

Der Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist eine wichtige Verantwortung für jedes Unternehmen

Unternehmen können die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch umfassende Maßnahmen gewährleisten, um Arbeitsunfälle und Krankheiten zu vermeiden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Arbeitssicherheit und Mitarbeiterschutz sind notwendige Schritte, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Sicher und gesund arbeiten für alle

Vertragliche Regelungen

WfbM-Beschäftigte gelten während der Beschäftigung an einem ausgelagerten Arbeitsplatz weiterhin als Angestellte der Werkstatt. Als Arbeitgeber ist diese deshalb weiterhin für die arbeitsmedizinische Versorgung zuständig. Um die Sicherheit und Gesundheit des Beschäftigten sicherzustellen, sollte die Zuständigkeit dennoch vertraglich zwischen der Werkstatt und dem aufnehmenden Unternehmen vertraglich geregelt werden.

Eine zusätzliche schriftliche Arbeitsschutzvereinbarung im Vertrag legt die Regelungen bezüglich der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit fest.

Besonders in den Punkten ...

  • Einsatz des Menschen mit Behinderung im Betrieb und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes,

  • Aufsicht, Weisungsrecht und Pflichten,

  • Sicherung der sozialen Betreuung und Einsatz des begleitenden Dienstes der Werkstatt,

  • Integrationsmöglichkeiten der Werkstatt

... bedarf es einer vertraglichen Regelung.

Sicherheit und Gesundheit am ausgelagerten Arbeitsplatz

Für die Sicherstellung der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit gelten folgende Pflichten:

  • Delegation der Arbeitgeberpflichten,

  • Sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitsschutz),

  • Betriebsärztliche Betreuung,

  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung),

  • Beseitigung bzw. Minimierung von Gesundheitsgefahren,

  • Anweisungen, Unterweisungen, sowie Kontrollen,

  • Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung,

  • Sicherstellung der Ersten-Hilfe,

  • Regelungen für das Vorgehen nach einem Arbeits-/Wegeunfall

Betreuung

Der Mitarbeiter wird an seinem ausgelagerten Arbeitsplatz durch spezielle Mentoren unterstützt. Diese Mentoren benötigen eine spezielle Befugnis, um Anweisungen zu geben und ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Auch während ihrer Tätigkeit am ausgelagerten Arbeitsplatz betreut die WbfM den Mitarbeiter weiterhin in Form von Inklusionsunterstützung. Rechtlich gesehen bleibt die Werkstatt weisungsbefugt.

Zusammenarbeit zwischen Werkstatt und Unternehmen

Die übliche unternehmerische Haftung gilt bei dem Einsatz von WfbM-Mitarbeitern.

Das aufnehmende Unternehmen haftet für Sachschäden, die durch den Mitarbeiter verursacht werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen werden in der Werkstättenverordnung (WVO) festgelegt. Zeitlich befristete ausgelagerte Arbeitsplätze, wie z.B. betriebliche Praktika sind in § 5 Abs. 4 WVO beschrieben.

Die Umsetzung der sich aus §219 Abs. 1 atz 5 und 6 SGB IX für die WfbM ergebenden Verpflichtungen erfordert zwingend entsprechende vertragliche Regelungen bzw. den Abschluss von Arbeitsschutzvereinbarungen zwischen Werkstatt und dem aufnehmenden Unternehmen.

Die WfbM behält die volle Verantwortung für ihre Mitarbeiter am ausgelagerten Arbeitsplatz.

Aufgrund ihres rehabilitativen Charakters unterscheidet sich die Beschäftigung von WfbM-Mitarbeitern in externen Rollen von der Überlassung von Arbeitnehmern gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Aufgrund ihres besonderen Status werden WfbM-Mitarbeiter nicht als reguläre Arbeitnehmer betrachtet, weshalb das AÜG nicht anwendbar ist.

Haftung

Die übliche unternehmerische Haftung gilt für den Einsatz von WfbM-Mitarbeitern.

Das aufnehmende Unternehmen haftet für Sachschäden, die durch den Mitarbeiter verursacht werden.

Handlungshilfen zur Sicherstellung der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit

1. Anforderungen an der Beschäftigten festlegen

Um den geeigneten ausgelagerten Arbeitsplatz zu finden, ist es erforderlich, dass von der Werkstatt ein Fähigkeitsprofil von dem Beschäftigten ermittelt und mit dem Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes abgeglichen wird.

2. Anforderungen an die WfbM und den Beschäftigungsgeber festlegen

Für den Arbeitsplatz muss nach der DGUV Vorschrift 1 eine Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit beider beteiligten Parteien erstellt werden. Die darauffolgende Unterweisung ist Aufgabe des aufnehmenden Unternehmens. Eine Unterstützung kann, wenn so vereinbart, auch durch die Werkstatt erfolgen.

3. Schnittstellen der Kommunikation und Vertragsabwicklung festlegen

Die Zusammenarbeit zwischen WfbM und dem Unternehmen muss klar abgegrenzt werden, um Missverständnisse und Störungen zu vermeiden. Insbesondere müssen die Aspekte der Kommunikation und Vertragsabwicklung berücksichtigt werden.

4. Einsatzvorbereitung und -durchführung

Um effizient arbeiten zu können und Sicherheit ohne Unterbrechungen zu gewährleisten, muss der Arbeitsplatz des Mitarbeiters gut vorbereitet sein und die Zuständigkeiten der Werkstatt und des aufnehmenden Unternehmens klar definiert sein.

Folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden...

  • förderliche Voraussetzungen für Inklusion im aufnehmenden Unternehmen schaffen,

  • reibungslosen Einstieg des WfbM-Beschäftigten ermöglichen,

  • rechtzeitig gegenseitig informieren und Maßnahmen bei Veränderungen der Arbeitssituation veranlassen,

  • Gewährleistung der Mobilität des Beschäftigten,

  • Barrierefreiheit der Arbeitsstelle,

  • möglicherweise abweichende Arbeits- und Pausenzeiten.

5. Einsatzauswertung und Verbesserungen

Die Bewertung des Engagements des Mitarbeiters kann mögliche Verbesserungsbereiche aufzeigen. Es ist auch vorteilhaft, während ihrer Arbeit regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um Probleme umgehend zu beheben.

Prüfung persönlicher Voraussetzungen für WfbM-Beschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplatz

Diese Checkliste dient zur Überprüfung der persönlichen Voraussetzungen von WfbM-Mitarbeitern, die an einem ausgelagerten Arbeitsplatz eingesetzt werden sollen.

Anforderung

ja

nein

Umsetzung durch

Umsetzung bis

Ist ermittelt, für welche konkreten Tätigkeiten die oder der WfbM-Beschäftigte eingesetzt werden soll?

       

Ist ermittelt, welche Gefährdungen bei diesen Tätigkeiten an den geplanten ausgelagerten Arbeitsplätzen vorliegen (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)? Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen müssen in Rangfolge festgelegt werden.

       

Sind die notwendigen Befähigungen des WfbM-Beschäftigten für die in Frage kommenden Tätigkeiten festgelegt und mit den Ansprechpersonen der WfbM abgestimmt?

       

z. B. Orientierung und Ansprache im Betrieb, Qualifikationen, Kenntnisse, Erfahrungen, körperliche Eignung, Nachweis von Befähigungen wie Lesen, Rechnen, Schreiben, ggf. Staplerschein, Motorsägenschein, …

       

Ist ermittelt, wie und durch wen fehlende Fertigkeiten vermittelt und erworben werden können. Ist hierzu ein Maßnahmenplan beschrieben?

       

Ist ermittelt welche Voraussetzungen und Anforderungen bei diesen Tätigkeiten erforderlich sind und wer diese Kenntnisse vermitteln kann zum Beispiel spezielle Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorgen, Persönliche Schutzausrüstungen?

       

Sind die betroffenen Bereiche und Stellen des aufnehmenden Betriebes bei der Bedarfsfestlegung einbezogen? Beispielsweise Abteilung- oder Teamleitung, Meisterinnen und Meister, Beschäftigtenvertretung, Behindertenbeauftragung.

       

Besteht bei der oder dem WfbM-Beschäftigten Einsichtsfähigkeit und Kritikfähigkeit „Fremden“ gegenüber?

       

Ist ausreichende Mobilität vorhanden, kann die oder der WfbM-Beschäftigte sich im Betrieb „frei“ bewegen?

       

Anforderungen an die WfbM

Diese Checkliste dient dazu, die Anforderungen zu überprüfen, die eine WfbM erfüllen muss, wenn ihre Mitarbeiter an einem ausgelagerten Arbeitsplatz eingesetzt werden sollen.

Anforderung

ja

nein

Umsetzung durch

Umsetzung bis

Die WfbM hat eine Gefährdungsbeurteilung erstellt.

       

Die WfbM unterstützt und berät den aufnehmenden Betrieb:
• Die WfbM sorgt für funktionierende Schnittstellen und gute Koordination durch Zuordnung der Verantwortlichen auf beiden Seiten.
• Die WfbM hat die Gefährdungen am bisherigen Arbeitsplatz in der WfbM mit denen am ausgelagerten Arbeitsplatz verglichen.
• Die WfbM sorgt dafür, dass qualifizierte Beschäftigte (Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter, ....) persönlich die Anforderungen und Einsatzbedingungen mit dem aufnehmenden Betrieb besprechen.

       

Die WfbM verfügt über ein Förderungs- und Auswahlverfahren für den Einsatz von Beschäftigten auf ausgelagerten Arbeitsplätzen.

       

Die Integrationsbegleitung der WfbM

• klärt persönlich die Einsatzbedingungen mit dem aufnehmenden Betrieb

• betreut den Beschäftigten während des Einsatzes vor Ort.

       

Die WfbM klärt die Anforderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am ausgelagerten Arbeitsplatz vertraglich.

       

Eine Arbeitsschutzvereinbarung ist Bestandteil des Vertrags. Alternativ sind die Inhalte der Arbeitsschutzvereinbarung in den Vertrag eingearbeitet.

       

Die WfbM hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt bestellt.

       

Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung der ausgelagerten Arbeitsplätze ist geregelt.

       

Die WfbM hat den aufnehmenden Betrieb darüber unterrichtet, dass Aufsichtspersonen des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers der WfbM (meist BGW) die WfbM-Beschäftigte am Arbeitsplatz aufsuchen dürfen.

       

Anforderungen an das aufnehmende Unternehmen

Diese Checkliste überprüft die Voraussetzungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, wenn ein Mitarbeiter der WfbM an einem ausgelagerten Arbeitsplatz eingesetzt werden soll. Mit der Checkliste 2b können beide Vertragsparteien vor Arbeitsbeginn an einem ausgelagerten Ort sicherstellen, dass die besonderen Eigenschaften der WfbM-Mitarbeiter im aufnehmenden Unternehmen ausreichend berücksichtigt werden.

Anforderung

ja

nein

Umsetzung durch

Umsetzung bis

Ist für funktionierende Schnittstellen und gute Kommunikation gesorgt?

       

Sind konkrete Anforderungen an die WfbM-Beschäftigte oder den WfbM-Beschäftigten benannt?

       

Sind die Voraussetzungen für die Mobilität der oder des WfbM-Beschäftigten vorhanden?

       

Besprechen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kreis der Belegschaft (z. B. Integrationsbegleitung) die Anforderungen und die Arbeitsbedingungen des Einsatzes mit den Vertretungen der WfbM?

       

Unterstützt der aufnehmende Betrieb seine Beschäftigten vor und während des Einsatzes im eigenen Betrieb?

       

Lässt der Betrieb zu, dass Beauftragte der WfbM die Einsatzbedingungen klären und die Beschäftigten während des Einsatzes vor Ort betreuen?

       

Klärt der Betrieb vertraglich die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: eine „Arbeitsschutzvereinbarung“ ist Bestandteil des Vertrags?

       

Der Betrieb hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt bestellt.

       

Bei dem Betrieb liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor.

       

Ist dem Betrieb bekannt, dass Aufsichtspersonen des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers der WfbM (meist BGW) oder der staatlichen Behörden die WfbM-Beschäftigten während des Einsatzes vor Ort an ihrem Arbeitsplatz aufsuchen dürfen?

       

Schnittstellen Kommunikation und Vertragsabwicklung

Diese Checkliste richtet sich sowohl an die WfbM als auch an die aufnehmenden Unternehmen. Hier werden die Schnittstellen der Kommunikation zwischen WfbM und Unternehmen beschrieben, die im Zusammenhang mit einem ausgelagerten Arbeitsplatz berücksichtigt werden müssen.

Anforderung

ja

nein

Umsetzung durch

Umsetzung bis

Hat die WfbM sichergestellt, dass die relevanten Abteilungen und Personen, wie
• Personalabteilung
• Einkauf
• Meisterin bzw. Meister
• Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
• Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt (BA)
• Mitarbeitervertretung
• Werkstattrat
• ...
bei der Planung, Organisation und Durchführung des ausgelagerten Arbeitsplatzes zusammenwirken?

       

Ist in der WfbM festgelegt, wer Ansprechperson für die Vertragsabwicklung ist?

       

Ist festgelegt, wer in der WfbM Ansprechperson für den jeweiligen ausgelagerten Arbeitsplatz ist, die sog. Patin oder der sog. Pate?

       

Ist festgelegt, wer für den ausgelagerten Arbeitsplatz weisungsbefugt ist?

       

Sind der Integrationsbegleitung die zu besetzenden Arbeitsplätze und -abläufe gezeigt worden?

       

Sind
• Arbeitsbedingungen
• Körperliche, geistige und psychische Anforderungen
• Umgebungseinwirkungen
• Bedarf an persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
• Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV)
beurteilt worden?

       

Sind die genauen Einsatzbedingungen sowie die Anforderungen für einen sicheren und gesundheitsgerechten Einsatz mit der Integrationsbegleitung besprochen und abgeklärt?

       

Sind die Schnittstellen zwischen aufnehmendem Betrieb und WfbM festgelegt, z. B.
• wer persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung stellt?
• wer die Arbeitsmedizinische Vorsorge durchführt?
• wer die Unterweisungen durchführt?
• …

       

Hat die Patin bzw. der Pate des aufnehmenden Betriebes die Kolleginnen und Kollegen zum Umgang mit der bzw. dem WfbM-Beschäftigten informiert?

       

Ist gewährleistet, dass die oder der WfbM-Beschäftigte in geeigneter Weise unterwiesen (Erst-/Folgeunterweisung) und eingearbeitet sind?

       

Enthält der Vertrag zwischen WfbM und aufnehmendem Betrieb die Arbeitsschutzvereinbarung?

       

Enthält die Arbeitsschutzvereinbarung die auftragsbezogenen Regelungen der betrieblichen Sicherheit- und Gesundheit?

       

Sind im Vertrag/der Arbeitsschutzvereinbarung Maßnahmen für Umsetzungen und Änderungen der Tätigkeit geregelt?

       

Einsatzvorbereitung und Durchführung

Diese Checkliste richtet sich an die WfbM und das aufnehmende Unternehmen. Hier werden die Schnittstellen überprüft, um die Verantwortlichkeiten sicherzustellen, die sowohl bei der Planung als auch während der Beschäftigung an ausgelagerten Arbeitsplätzen zu berücksichtigen sind.

Anforderung, Aufgabe

ja

nein

Umsetzung durch

Umsetzung bis

Ist festgelegt, wer im aufnehmenden Betrieb gegenüber den WfbM-Beschäftigten weisungsbefugt ist ( z.B. Meisterin oder Meister, Vorarbeiterin oder Vorarbeiter)?

       

Ist eine „Patin“ bzw. ein „Pate“ als Ansprechperson (Vertrauensperson) benannt?

       

Sind Arbeitsaufgaben und Einsatzbereiche des WfbM-Beschäftigten im aufnehmenden Betrieb geklärt/einvernehmlich geregelt? (Protokoll!)

       

Ist festgelegt, wer im Betrieb vor Ort über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, sowie über Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren in angemessener Weise unterrichtet?

       

Ist weiterhin festgelegt, wer seitens der WfbM ggf. methodisch hilft, Unterweisungsinhalte so aufzubereiten, dass die bzw. der WfbM-Beschäftigte die Inhalte versteht und im Betriebsalltag erkennt? (Unterweisung)

       

Ist geklärt, ob weitere Unterstützung und Beratung durch die WfbM erforderlich ist? (z. B. bei Erkrankungen, Einschränkungen)

       

Ist festgelegt wie und wer die bzw. den WfbM-Beschäftigten für ihre bzw. seine Tätigkeit jeweils einweist und einarbeitet? (Terminplanung hierzu festlegen!)

       

Stehen sichere Arbeitsmittel für WfbM-Beschäftigte zur Verfügung?

       

Werden arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorgen (AMV) durchgeführt?

       

Stehen erforderliche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sowie ausreichend Umkleidemöglichkeiten und Sanitärbereiche zur Verfügung? (bitte an Spind/ Schließfach denken)

       

Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im aufnehmenden Betrieb über den Einsatz der bzw. des WfbM-Beschäftigten informiert? Zeitpunkt beachten! (auch an interne Dienstleistende, Pförtner/in, Werkschutz, Kantine denken)

       

Wurde überprüft, ob zwischen Personen im aufnehmenden Betrieb und der bzw. den WfbM-Beschäftigten soziale Probleme bestehen oder entstehen könnten und sind ggf. Maßnahmen eingeleitet, um mögliche Konflikte zu vermeiden?

       

Überprüft die zuständige verantwortliche Person im aufnehmenden Betrieb eine geplante Maßnahmenumsetzung im Sinne einer Fortschreibung?

       

Werden interne Umbesetzungen (Arbeitsbereiche) und Änderungen der Tätigkeiten (Arbeitsinhalte) der bzw. des WfbM-Beschäftigten der beauftragten Person der WfbM (Integrationsbegleitung, ...) vor einer Realisierung gemeldet?

       

Ist es möglich, dass WfbM Beauftragte (SiFA, BA, Gruppenleitungen, begleitender Dienst) WfbM-Beschäftigte bei der Arbeit im aufnehmenden Betrieb aufsuchen?

       

Sind der zuständigen verantwortlichen Person im aufnehmenden Betrieb die Inhalte der Arbeitsschutzvereinbarung bekannt?

       

Einsatzauswertungen und Verbesserungen

Um mögliche Abweichungen für neue WfbM-Mitarbeiter am bekannten ausgelagerten Arbeitsplatz und eventuell notwendige Maßnahmen feststellen zu können, bietet die folgende Tabelle beispielhafte Unterstützung:

Anforderung, Aufgabe

ja

nein

Umsetzung durch

Umsetzung bis

ORGANISATION IM AUFNEHMENDEN BETRIEB

       

• Anforderungsprofil stimmig

       

• Weisungsbefugnis geklärt

       

• Information/Unterweisung über Arbeitsaufgaben und Arbeitsbedingungen ausreichend

       

• Einarbeitung in neue Aufgaben

       

• Persönliche Schutzausrüstung vorhanden

       

• Beurteilung der Arbeitsbedingungen (= Gefährdungsbeurteilung)

       

• Arbeitszeiteinteilung/Pausenregelung

       

• Vorbereitung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des aufnehmenden Unternehmens

       

• Konflikte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des aufnehmenden Unternehmens mit WfbM-Beschäftigten

       

SCHNITTSTELLEN WFBM / AUFNEHMENDER BETRIEB

       

• Abstimmung untereinander

       

• Kompetenz der Ansprechpersonen

       

• Möglichkeiten der Betreuung durch WfbM

       

• Regelungen in Arbeitsschutzvereinbarungen

       

WFBM-BESCHÄFTIGTE

       

• Fachwissen/Qualifikation

       

• Belastbarkeit

       

• Ausführung der Arbeiten

       

• Pünktlichkeit

       

• Verhalten im Verkehr

       

• Anwesenheit am Arbeitsplatz

       

• Teamfähigkeit/Integration

       

• Verständigung, Sprache/Kommunikationsfähigkeit

       

• Sicherheitsgerechtes Verhalten

       

• Besonderheiten durch Behinderung bedingt

       

(für Integrationsbegleitung zur raschen Prüfung der Anforderungen vor Ort)

Name, Vorname der bzw. des WfbM-Beschäftigten: _____________________________________________________________________________

Aufnehmender Betrieb: ___________________________________________________________________________________________________

Ansprechperson vor Ort: __________________________________________________________________________________________________

Fachkraft für Arbeitssicherheit: _____________________________________________________________________________________________

Maßnahmen, die regelmäßig vor der ersten Arbeitsaufnahme zu prüfen und durchzuführen sind

erledigt

Bemerkung

• Einsatzbesprechung vor Arbeitsaufnahme

   

• Erklärung der Fluchtwege und Sammelplätze

   

• Verhalten im Brandfall/Notfall/Erste Hilfe

   

• Persönliche Schutzausrüstung steht zur Verfügung und deren Anwendung wird erläutert

   

• Unterweisungen dokumentieren

   

• Vorstellung der persönlichen Ansprechperson (Patin/Pate)

   

• Vorstellung der neuen Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen

   

• Umgang mit Geräten und Maschinen

   

• Umgang mit Leitern und Tritten

   

• Umgang mit Gefahrstoffen

   

• Infektionsgefährdung

   

• Pausen – und Sozialräume

   

• Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

   

• …

   

Muster einer Arbeitsschutzvereinbarung

Präambel

Der Zweck dieser Vereinbarung ist die Gewährleistung der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit der WfbM-Mitarbeiter im Gastunternehmen. Sie zielt darauf ab, alle notwendigen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels zu koordinieren. Zu diesem Zweck werden die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen zwischen den Vertragsparteien genau definiert, um die erfolgreiche Integration der WfbM-Mitarbeiter in das Unternehmen zu gewährleisten. Aufgaben und Aktivitäten werden gegenseitig delegiert. Die Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der WfbM-Mitarbeiter. Diese Beschäftigung wird kontinuierlich durch Integrationsunterstützung von WfbM unterstützt. Während ihrer Arbeitszeit stehen die WfbM-Mitarbeiter unter der Aufsicht des Gastunternehmens, insbesondere in Bezug auf Aufgaben und Maßnahmen zur betrieblichen Sicherheit und Gesundheit. Arbeitsanweisungen werden von einer vom Gastunternehmen ernannten Person gegeben, in der Regel vom leitenden Handwerker, einem Unternehmensmentor oder einem Vorgesetzten. Das Abkommen sollte von den zuständigen Beamten in WfbM und dem Gastunternehmen (z.B. Unternehmensleitung, bevollmächtigter Unterzeichner) unterzeichnet werden. Kopien sollten dem Vorgesetzten, der Integrationshilfe und dem leitenden Handwerker ausgehändigt werden.

Zwischen WfbM _________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

und

aufnehmendem Betrieb ___________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

für Frau/Herrn (WfbM- Beschäftigte)_________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Frau/ Herr ___________________________________________ führt an dem ausgelagerten Arbeitsplatz die unten angegebene(n)Tätigkeit(en) aus.

Beschreibung der Tätigkeit(en) _____________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Erforderliche zusätzliche Qualifikation/Befähigungen ____________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Einsatzort/Arbeitsbereich und Arbeitszeit _____________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Ansprechpartner im aufnehmenden Betrieb (Patin bzw. Pate) für Frau/ Herrn (WfbM-Beschäftigte):

______________________________________________________________________________________________________________________

Betriebliche Sicherheit und Gesundheit am ausgelagerten Arbeitsplatz werden gewährleistet durch:

______________________________________________________________________________________________________________________

Aktuelle Gefährdungsbeurteilung

Aufgabe der WfbM: ______________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Aufgabe des aufnehmenden Betriebes: ______________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Arbeitsplatzbesichtigung

Die Besichtigung des Arbeitsplatzes der bzw. des WfbM-Beschäftigten und die Umsetzung dieser Arbeitsschutzvereinbarung sowie ggf. Unfalluntersuchungen werden durch die Vertretung der WfbM durchgeführt.

Der Unfallversicherungsträger der WfbM hat das Recht den Arbeitsplatz des WfbM-Beschäftigten zu besichtigen und Untersuchungen durchzuführen.

Erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV)-Pflicht- und Angebotsvorsorge
O nicht erforderlich
O erforderlich

Spezifizierung der Vorsorge gemäß Anhang der ArbMedVV: ______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Datum der nächsten Untersuchung: _________________________________________________________________________________________

Aufgabe der WfbM: ______________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Aufgabe des aufnehmenden Betriebes:

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Unterweisung vor und während der Tätigkeit am Tätigkeitsort:

Aufgabe der WfbM: ______________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Aufgabe des aufnehmenden Betriebes: ______________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren!

Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

(ggf. Anlage beifügen)

Aufgabe der WfbM: ______________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Aufgabe des aufnehmenden Betriebes: ______________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Erste Hilfe

Aufgabe der WfbM: ______________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Aufgabe des aufnehmenden Betriebes: ______________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Arbeitsunfall

Aufgabe der WfbM: ______________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Aufgabe des aufnehmenden Betriebes: ______________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Salvatorische Klausel

Sollte ein Bestandteil dieser Vereinbarung unwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen unbeschadet fort.

Es besteht jederzeit das Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

Als wichtige Gründe gelten insbesondere
wiederholte Verstöße der bzw. des WfbM-Beschäftigten gegen die Festlegungen in der vereinbarten schriftlichen Leistungsbeschreibung
Kündigung des Werkstattvertrages durch der bzw. des WfbM-Beschäftigten
Einstellung der Kostenzusage für den Werkstattarbeitsplatz durch den Kostenträger.

Ort/Datum: _____________________________________________

______________________________________________________

Unterschrift WfbM

_____________________________________________________

Unterschrift aufnehmender Betrieb

______________________________________________________

Unterschrift Werkstattrat

____________________________________________________

Unterschrift gewählte Beschäftigtenvertretung

____________________________________________________

Kopie an Ansprechperson (Patin/Pate)

Fähigkeitsprofil - Bewertungsboen zur Kompetenzeinschätzung

Name:
Ort:
Datum:

Anforderungen erfüllt:
ausreichend

Anforderungen erfüllt:
mit Einschränkung

Anforderungen erfüllt:
nicht ausreichend

1. Fähigkeit am Arbeitsplatz

     

Leistungsbereitschaft, Arbeitswille

     

Veränderungsbereitschaft, Flexibilität

     

Verständnis für Arbeitsaufgaben

     

Realisierung von Arbeitsanweisungen

     

Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung

     

Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz

     

Umgang mit Maschinen, Risikobewusstsein

     

Umgang mit Werkzeugen, Handhabung

     

Verständnis für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

     

Körperliche Belastbarkeit, Stressbelastung

     

Präsenz, Anwesenheit/Pünktlichkeit

     

Zuverlässigkeit, Absprachen

     

2. Persönliche Arbeitskompetenz

     

Selbstständiges Arbeiten

     

Ausdauer, Belastbarkeit

     

Arbeitstempo, Qualitätsverständnis

     

3. Methodische Kompetenz

     

Konzentration, Aufnahmefähigkeit

     

Merkfähigkeit/Gedächtnis

     

4. Persönliche Kompetenz

     

Selbsteinschätzung, Realitätsbezug

     

5. Sozialkompetenzen

     

Kommunikations- und Kontaktfähigkeit

     

Teamfähigkeit, Verständnis für Andere

     

Konfliktfähigkeit, Selbst-/Fremdwahrnehmung

     

Kritikfähiges Handeln, Frustrationstoleranz

     

Umgang mit Kollegen, Interaktionsverhalten

     

Umgang mit Vorgesetzten, Lob und Tadel

     

6. Allgemeine Grundfähigkeiten

     

Lesen und Schreiben, zeitliche Orientierung

     

Rechnen, Zahlenverständnis

     

Umgang mit Geld, Kauf, Geschäfte

     

Motorik/Körperkoordination

     

Verkehrssicherheit, Einschätzung

     

zeitliche/räumliche Orientierung

     

Sauberkeit, Hygiene, Erscheinungsbild

     

7.Sonstiges

     

Empfehlenswerte arbeits- und gesundheitsschutzspezifische Inhalte

WfbM-Adressdaten,

• Aufnehmender Betrieb Adressdaten,

• Nennung der oder des WfbM-Beschäftigten auf dem ausgelagerten Arbeitsplatz,

• Nennung des konkreten Beschäftigungsortes und der Tätigkeit mit Beschäftigungszeitraum, Pausenregelung,

• Schriftliche Leistungsbeschreibung des WfbM-Beschäftigten im aufnehmenden Betrieb zu erbringenden Leistungen (Erstellung im Einvernehmen mit aufnehmendem Betrieb und WfbM-Beschäftigten),

• Hinweis, dass WfbM-Beschäftigte nach § 219 SGB IX weiterhin beschäftigte Person der Werkstatt bleibt, kein reguläres Arbeitsverhältnis, keine Arbeitnehmerüberlassung,

• Begleitung und Unterstützung der Beschäftigten durch Fachpersonal der WfbM, Einsatz in enger Abstimmung mit aufnehmendem Betrieb Fachpersonal: Name und Telefon-Nummer,

• Aufsicht und Weisungsrecht im aufnehmenden Betrieb, Bezugsperson benennen = Patin/Pate ==> Name,

• Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Umfeldes, ... unter Berücksichtigung der Behinderung, Behinderung im neuen Arbeitsteam ausreichend bekannt,

• Hinweis, dass an WfbM-Beschäftigte nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden können wie an Stammbeschäftigte des aufnehmenden Betriebes. Im Umgang mit WfbM-Beschäftigten ist auf behinderungsbedingte Einschränkungen Rücksicht zu nehmen, die Leistungsanforderungen sind auf das leistbare Maß zu
beschränken,

• Vorschriften der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit auf der Arbeit werden eingehalten,

• Urlaubsanspruch/soziale Vergünstigungen,

• Arbeitsbegleitende Maßnahmen durch WfbM, Teilnahme = Arbeitszeit,

• Weg zum und vom ausgelagerten Arbeitsplätzen (Kostenverteilung/Versicherungsschutz),

• Sozial- und Unfallversicherung über WfbM, gesonderte Haftpflichtversicherung,

• Übertragung von Aufgaben erfolgt einvernehmlich mit aufnehmendem Betrieb, WfbM und den WfbM-Beschäftigten,

• Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Anforderungsprofil ausgelagerter Arbeitsplatz (WfbM)

Aufnehmender Betrieb: ___________________________________________________________________________________________________

Einsatzort: _____________________________________________________________________________________________________________

Einsatzbeginn: __________________________________________________________________________________________________________

Sicherheitsfachkraft: _____________________________________________________________________________________________________

Beschreibung der Tätigkeit/ auszuführende Arbeiten (inkl. Maschinen und Hilfsmittel): __________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

liegen Gefährdungen/Belastungen vor: _______________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Schutzmaßnahmen ______________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) _______________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen _________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Erforderliche Qualifikationen/Befähigungen/Voraussetzungen für die auszuführende Tätigkeit

 

ja

nein

Anmerkungen

Arbeitszeit geeignet für WfbM-Beschäftigte?

     

Besondere Pausenregelung

     

Mahlzeitenregelung vorhanden

     

Einarbeitung erforderlich

     

Feste Ansprechperson für WfbM- Beschäftigten (Pate/Patin)

   

Name:

Nachweise:
Sicherheitsunterweisung
Hygiene/HACCP/ifSG

     
     
       

Persönlich

sehr wichtig

wichtig

unwichtig

Körperliche Voraussetzungen

     

• Belastbarkeit

     

• Sehfähigkeit

     

• Hörfähigkeit

     

• Tastsinn

     

• zulässiger Grad der Behinderung in % (GdB)

     

• …

     

Kognitiv, geistige Voraussetzungen

     

• Auffassungsgabe

     

• psychische Belastbarkeit

     

• Konzentration

     

• Koordination

     

• Reaktionsfähigkeit

     

• Ausbildungsqualifikation

     

Kulturtechniken

     

• lesen

     

• schreiben

     

• rechnen

     

Kritikfähigkeit

     
       

Kommunikationsfähigkeit

     
       

Start für Praktikum: ______________________________________________________________________________________________________

Sonstiges/Bemerkungen: _________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________
Datum, Unterschrift

Kriterien für die Unterweisung, nach Ziffer 2.3.1 und 2.3.2

DGUV Regel 100-001 Ziffer 2.3.1

Damit Versicherte Gesundheits- und Sicherheitsrisiken erkennen und entsprechend handeln können, müssen sie Informationen, Erläuterungen und Anweisungen erhalten, die auf ihre individuelle Arbeitssituation und Aktivität zugeschnitten sind. Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument, um Versicherten ein sicheres und gesundes Verhalten zu ermöglichen.

Bedeutung der Unterweisung

Unterweisung ist die Erklärung und Anleitung des Arbeitgebers für den spezifischen Arbeitsplatz oder Zuständigkeitsbereich zum sicheren Verhalten des Versicherten, die durch praktische Übungen ergänzt werden kann. Der Verweis auf § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes bedeutet, dass die versicherten Personen während der Arbeitszeit ausreichende und angemessene Unterweisung erhalten. Art und Umfang der Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur bestehenden Gefahrensituation und den Qualifikationen der versicherten Person stehen.

Unterweisungsanlässe

Anlässe für eine Unterweisung sind z.B.

• Einstellung oder Versetzung,
• Veränderungen im Aufgabenbereich,
• Veränderungen in den Arbeitsabläufen,
• Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Technologien oder neuer Arbeitsstoffe,
• Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen,
• Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schadensereignisse.

Die Unterweisung der Versicherten hat in allen Fällen vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.

Unterweisungsinhalte

Die Unterweisung hat mindestens

• die konkreten, arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen,

• die von den Versicherten zu beachtenden Schutzmaßnahmen,

• die getroffenen Schutz- und Notfallmaßnahmen,

• die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln zu umfassen. Hierfür sind Betriebsanleitungen von einzusetzenden Geräten und Maschinen sowie sonstige Betriebsanweisungen mit einzubeziehen.

Wiederholungen

Wenn sich die Risiken nicht ändern, muss die Unterweisung mindestens einmal im Jahr wiederholt werden, um den Versicherten an den Inhalt der Unterweisung zu erinnern und diesen aufzufrischen. Ändern sich Risiken oder die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, müssen der Inhalt der Schulung und die Schulungsintervalle angepasst werden. Kürzere Unterweisungsintervalle können sich aus besonderen Arbeitsschutzvorschriften ergeben, z. B. § 29 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, welcher eine halbjährliche Unterweisung vorschreibt.

Je nach persönlichem Qualifikationsprofil des betreuten Mitarbeiters kann eine häufigere Unterweisung erforderlich sein.

Dokumentation

Die schriftliche und von Unterwiesenen und den Unterweisenden unterschriebene Dokumentation ist für den Unternehmer der Nachweis, dass er seiner Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist.

Muster für die Dokumentation der Unterweisung

Bestätigung der Unterweisung nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)

Unternehmen:

______________________________________________________________________________________________________________________
(Name und Anschrift des Unternehmens)

Betriebsteil, Arbeitsbereich:

______________________________________________________________________________________________________________________

Durchgeführt von: _______________________________________________________________________________________________________

Durchgeführt am: _______________________________________________________________________________________________________

Unterweisungsinhalte (insbesondere Gefahrquellen, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, Erste Hilfe):

______________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

Name und Unterschrift der bzw. des Teilnehmenden

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich an der Unterweisung teilgenommen und den Inhalt verstanden habe.

______________________________________________________________________________________________________________________
Name, Vorname Unterschrift

______________________________________________________________________________________________________________________
Bemerkungen

________________________________________________________________
Unterschrift des Trainers/Unterweisenden

________________________________________________________________
Geschäftsleitung z. K.

Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Mittel durchzuführen. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass

• die Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,

• eine Verständnisprüfung und

• ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.

DGUV Regel 100-001 Ziffer 2.3.2

Die Inhalte sind so zu vermitteln, dass sie verstanden werden. Ist eine sprachliche Verständigung nicht ausreichend, sind andere geeignete Kommunikationsmittel, z.B. Skizzen, Fotos, Videos, einzusetzen. Ein Aushändigen der Vorschriften oder Regeln reicht nicht aus. Der Unternehmer hat sich zu vergewissern, dass die Unterweisenden den Inhalt verstanden haben.

Dies kann z.B.

• durch das Stellen von Verständnisfragen an den Versicherten,

• durch Vorführenlassen des Handlungsablaufs durch den Versicherten,

• durch Beobachtung der Arbeitsweise des Versicherten erfolgen.