Alle anwesenden Menschen in die Planung einbeziehen
Eine betriebliche Evakuierungsplanung muss die tatsächlich anwesenden Menschen erreichen. Dazu gehören Beschäftigte, Gäste und Fremdfirmen ebenso wie Personen mit vorübergehenden Einschränkungen. Der Unterstützungsbedarf ergibt sich aus der konkreten Situation und ist nicht auf anerkannte Schwerbehinderung begrenzt. Die DGUV Information 205-033 bietet einen fachlichen Bezug für Alarmierung und Evakuierung. Das Unternehmen lässt die erforderlichen Maßnahmen durch zuständige Fachpersonen planen und mit den betroffenen Menschen abstimmen. Ziel ist eine sichere, möglichst eigenständige Räumung mit verlässlich organisierter Unterstützung, soweit sie erforderlich ist. Persönliche Wünsche und tatsächliche Sicherheitsanforderungen werden gemeinsam betrachtet.
Individuelle Evakuierung sicher und inklusiv planen
Individuelle Anforderungen in den Standortplan integrieren
Ein individueller Ablauf beschreibt, wie die Alarmierung wahrgenommen wird, welcher sichere Weg vorgesehen ist und wer gegebenenfalls unterstützt. Brandschutzverantwortliche, Fachkraft für Arbeitssicherheit und weitere zuständige Stellen stimmen ihn mit der allgemeinen Notfallorganisation ab. Medizinische Einzelheiten werden nur insoweit verarbeitet, wie dies rechtlich zulässig und für die Planung erforderlich ist. Entscheidend sind funktionale Anforderungen und bestätigte Maßnahmen. Alle relevanten Schichten, Vertretungen und Aufenthaltsbereiche werden berücksichtigt. Eine namentlich benannte Hilfsperson genügt nicht, wenn deren Anwesenheit im Bedarfsfall nicht abgesichert ist. Besucher erhalten eine zur jeweiligen Nutzung passende Vorbereitung und eine erreichbare Ansprechstelle.
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| Alarmierung | Wahrnehmbare Signale und Rückfallebene | Funktion sicher erproben |
| Weg und Hilfsmittel | Fachkundig freigegebenes Vorgehen | Eignung für Person und Gebäude |
| Unterstützung | Besetzung in allen relevanten Schichten | Vertretung tatsächlich verfügbar |
| Fortschreibung | Änderungen an Nutzung und Personal | Plan vor weiterer Nutzung anpassen |
Technische Lösungen fachkundig und sicher festlegen
Gewöhnliche Aufzüge werden im Brandfall nicht als allgemeiner Fluchtweg eingeplant. Eine Nutzung besonders dafür vorgesehener Aufzüge kommt nur nach dem geeigneten, freigegebenen Gebäudekonzept in Betracht. Ebenso sind geschützte Wartebereiche keine improvisierte Alternative zum Evakuierungsplan: Schutz, Kommunikation, Überwachung und die weitere sichere Räumung müssen fachkundig festgelegt sein. Niemand darf dort ohne verlässlichen Anschlussprozess zurückbleiben. Hilfsmittel werden passend zur Person, Umgebung und vorgesehenen Anwendung ausgewählt. Spontanes Tragen oder die improvisierte Nutzung ungeeigneter Geräte sind keine belastbare Planung. Die Durchführung bleibt den dafür vorbereiteten Abläufen und entsprechend qualifizierten Personen vorbehalten.
Übungen ohne zusätzliche Gefährdung durchführen
Die Erprobung überprüft Wahrnehmbarkeit, Wege, Kommunikation und Zusammenarbeit unter sicheren Bedingungen. Belastende oder riskante Situationen werden nicht allein für einen möglichst realistischen Eindruck erzeugt. Art und Umfang der Teilnahme werden fachkundig mit den Beteiligten abgestimmt; erforderlichenfalls werden einzelne Schritte getrennt oder anhand geeigneter Simulationen geprüft. Unterweisung und Übung berücksichtigen die tatsächlichen Einsatzgrenzen der Hilfsmittel. Erkenntnisse führen zu einer Änderung des Plans, nicht zu Vorwürfen gegenüber betroffenen Personen. Auch die allgemeine Belegschaft muss wissen, wie sie die Räumung unterstützt, ohne sich selbst zu gefährden oder eigenmächtig von den festgelegten Abläufen abzuweichen.
Änderungen vor dem nächsten Ernstfall nachführen
Neue Arbeitsplätze, Umbauten, veränderte Schichten und zeitweise Einschränkungen können eine Anpassung auslösen. Die zuständige Organisation prüft deshalb regelmäßig und anlassbezogen, ob der individuelle Ablauf noch zur tatsächlichen Nutzung passt. Benötigte Informationen bleiben für berechtigte Einsatzfunktionen erreichbar, ohne allgemein veröffentlicht zu werden. Eine Evakuierungslösung darf kein Vorwand sein, Menschen vorsorglich von Veranstaltungen oder bestimmten Arbeitsbereichen auszuschließen, ohne geeignete Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen. Verlässliche Sicherheit entsteht durch abgestimmte technische und organisatorische Maßnahmen. Sie schützt Teilhabe gerade dadurch, dass außergewöhnliche Situationen nicht erst dann besprochen werden, wenn der Alarm bereits ausgelöst wurde.