Ziel
Sicherstellung einer rechtskonformen und inklusiven Arbeitsumgebung.
Kooperation mit der Schwerbehindertenvertretung
Enge Zusammenarbeit bei der Planung und Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen.
Regelmäßige Abstimmung zu Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit und spezifischen Anforderungen von Mitarbeitenden mit Behinderungen.
Rechts- und Normenkonformität
Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben wie dem Schwerbehindertenrecht und dem SGB IX.
Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Berichtswesen und Nachweise