Präsentation zu Inklusion
Inklusion ist eine Gestaltungsaufgabe für Organisation, Gebäude, Prozesse, Kommunikation und Arbeitskultur
Inklusion im Facility Management bedeutet, Gebäude, Arbeitsplätze, Services, digitale Verfahren und betriebliche Abläufe so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten gleichberechtigt teilnehmen können. Die verlinkte Seite trägt den Titel „Präsentation zu Inklusion“ und ordnet das Thema im Bereich Strategie ein. FM-Connect beschreibt Inklusion im FM als ganzheitlichen Ansatz: von barrierefreien Umgebungen über die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen bis zu Außenarbeitsgruppen, digitalen barrierefreien IT-Verfahren und einer inklusiven Unternehmenskultur.
Die Präsentation eignet sich für Geschäftsführung, Facility Management, HR, Arbeitsschutz, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Inklusionsbeauftragte, Immobilienverantwortliche, Planer, Betreiber und Dienstleistersteuerer. Sie macht deutlich, dass Inklusion nicht nur eine soziale oder rechtliche Pflicht ist, sondern eine Gestaltungsaufgabe für Organisation, Gebäude, Prozesse, Kommunikation und Arbeitskultur.
Interaktive Präsentation zu Inklusion im Facility Management
Die Präsentation zeigt Inklusion als strategisches Handlungsfeld des Facility Managements. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Liegenschaften, Arbeitsplätze und Services so organisiert werden können, dass Menschen mit körperlichen, sensorischen, psychischen, kognitiven oder temporären Einschränkungen sicher, selbstständig und wirksam am Arbeitsleben teilnehmen können.
FM-Connect beschreibt Inklusion als Anpassung von Umgebungen, Dienstleistungen und Sichtweisen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilnehmen können. Für das Facility Management bedeutet das konkret: Zugänglichkeit, Orientierung, Sicherheit, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, barrierefreie IT, verständliche Kommunikation, geeignete Serviceprozesse, Kooperation mit Förderstrukturen und die aktive Einbindung der betroffenen Menschen.
Inklusion ist damit kein Einzelprojekt. Sie ist ein fortlaufender Verbesserungsprozess, der in Planung, Bau, Betrieb, Umbau, Umzug, Service Desk, Beschaffung, Arbeitsschutz, Notfallorganisation, Dokumentation und Nutzerkommunikation integriert werden muss.
FM-Connect ordnet die Zusammenarbeit mit Behinderten- und Förderwerkstätten als praktischen Baustein ein. Genannt werden Außenarbeitsgruppen, berufliche Qualifizierung und individuelle Arbeitsplatzgestaltung als Möglichkeiten, Inklusion in bestehende Betriebsabläufe zu integrieren.
Die Präsentation erläutert, wie Inklusion im betrieblichen Umfeld praktisch umgesetzt werden kann. Sie betrachtet nicht nur bauliche Barrierefreiheit, sondern auch organisatorische, technische, digitale und personelle Voraussetzungen.
Wesentliche Inhalte sind:
barrierefreie und inklusive Arbeitsumgebungen,
bauliche Zugänglichkeit, Orientierung, Bewegungsflächen, Sanitär- und Pausenbereiche,
individuelle Arbeitsplatzgestaltung und technische Arbeitshilfen,
digitale Barrierefreiheit von Websites, Intranet, Raumbuchung, Dokumentenmanagement und IT-Verfahren,
Beteiligung von Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Inklusionsbeauftragten, HR, Arbeitsschutz und Facility Management,
Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen, Berufsförderungswerken und Außenarbeitsgruppen,
Beschäftigungspflicht, Ausgleichsabgabe, Förderung und Arbeitgeberpflichten,
Inklusions-Audits, Barrierekataloge, Maßnahmenplanung und kontinuierliche Verbesserung.
Bedeutung für Betreiber, Arbeitgeber und Facility Management
Für Betreiber und Arbeitgeber ist Inklusion besonders relevant, weil viele Barrieren im Arbeitsalltag durch Gebäude, Services, Technik und Organisation entstehen. Dazu gehören schwer erreichbare Eingänge, unklare Wegeführung, nicht nutzbare Sanitärräume, fehlende optische Alarmierung, unzugängliche Besprechungsräume, nicht barrierefreie IT-Systeme, komplexe Formulare, fehlende Ruhezonen oder unzureichend angepasste Arbeitsmittel.
FM-Connect beschreibt barrierefreie Liegenschaften als Beitrag zu Mobilität, Sicherheit, selbstständiger Nutzung und klarer Informationszugänglichkeit. Gleichzeitig wird betont, dass Barrierefreiheit und Inklusion in betrieblichen Immobilien auf unterschiedlichen Ebenen zu betrachten sind: öffentlich zugängliche Bereiche, halböffentliche Besucherbereiche und interne Arbeits- und Funktionsbereiche.
Für das Facility Management ergibt sich daraus eine Steuerungsaufgabe. FM muss Anforderungen aufnehmen, Zuständigkeiten klären, Maßnahmen priorisieren, bauliche und technische Anpassungen planen, Dienstleister einbinden, Dokumentation sicherstellen und Rückmeldungen der Nutzer systematisch auswerten.
Rechtlicher und normativer Rahmen
In Deutschland müssen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen grundsätzlich mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wird diese Pflichtquote nicht erfüllt, fällt eine Ausgleichsabgabe an. Das ZBFS nennt für das Erhebungsjahr 2025 monatliche Sätze je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz von 155 Euro, 275 Euro, 405 Euro oder 815 Euro, abhängig von der Beschäftigungsquote; für kleinere beschäftigungspflichtige Arbeitgeber gelten Sonderstaffeln.
Für barrierefreie Arbeitsstätten ist die ASR V3a.2 maßgeblich. Die BAuA führt sie als Technische Regel für Arbeitsstätten, Ausgabe August 2012, zuletzt geändert im Gemeinsamen Ministerialblatt 2025.
Seit dem 28. Juni 2025 ist außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz praktisch relevant. Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die seit diesem Datum in Verkehr gebracht oder für Verbraucher erbracht werden; das Gesetz ist besonders für digitale Dienstleistungen, E-Commerce, Selbstbedienungsterminals und verbraucherbezogene IT-Angebote relevant.
Strategischer Nutzen von Inklusion
Der Nutzen einer inklusiven FM-Strategie liegt nicht nur in Compliance. Inklusion verbessert die Nutzbarkeit von Gebäuden, reduziert Barrieren im Arbeitsalltag, unterstützt Fachkräftesicherung, stärkt Arbeitgeberattraktivität, erleichtert demografiefeste Arbeitswelten und erhöht die Servicequalität für alle Nutzergruppen.
FM-Connect beschreibt planungs- und baubegleitendes FM als Instrument, mit dem Anforderungen an Barrierefreiheit und Teilhabe früh in Gebäude, Räume und Standorte integriert werden. Dadurch lassen sich Barrieren minimieren, spätere Nachrüstungen reduzieren und langfristig nutzbare Arbeitsumgebungen schaffen.
Besonders wirksam ist Inklusion, wenn sie nicht als Sonderthema behandelt wird. Sie gehört in Bedarfsplanung, Nutzeranforderungen, Leistungsbeschreibungen, Bauqualitätsanforderungen, Serviceprozesse, Gefährdungsbeurteilungen, digitale Systeme, Schulungen, Audits und Managementberichte.
Häufige Fragen zur Inklusion im Facility Management
Inklusion im Facility Management bedeutet, Gebäude, Arbeitsplätze, Services und Prozesse so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen körperlichen, sensorischen, psychischen, kognitiven oder temporären Einschränkungen gleichberechtigt teilnehmen können. FM-Connect beschreibt Inklusion im FM als Verbindung von barrierefreien Umgebungen, Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen, Außenarbeitsgruppen, digitalen IT-Verfahren und inklusiver Unternehmenskultur.
Barrierefreiheit beschreibt vor allem die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden, Technik, Informationen und Dienstleistungen. Inklusion geht weiter: Sie umfasst Beteiligung, Arbeitsorganisation, Kultur, Personalprozesse, Kommunikation, Führung und die tatsächliche Teilhabe am Arbeitsleben. Barrierefreiheit ist damit eine wichtige Voraussetzung für Inklusion, aber nicht mit ihr identisch.
Facility Management gestaltet die Bedingungen, unter denen Menschen Gebäude betreten, Arbeitsplätze nutzen, Services abrufen, sich orientieren, alarmiert werden, sich erholen und produktiv arbeiten. Wenn FM-Prozesse nicht inklusiv geplant werden, entstehen Barrieren im Alltag. Wenn FM dagegen früh eingebunden ist, können bauliche, technische und organisatorische Anforderungen systematisch berücksichtigt werden.
Relevant sind Eingänge, Wege, Aufzüge, Treppen, Türen, Empfang, Besprechungsräume, Arbeitsplätze, Sanitärbereiche, Umkleiden, Pausenräume, Kantinen, Parkplätze, Außenwege, Flucht- und Rettungswege, Alarmierung, Beschilderung, Beleuchtung, Akustik, Servicepunkte und digitale Zugangssysteme. FM-Connect nennt unter anderem Zugänglichkeit, Orientierungshilfen, ergonomische Raumgestaltung, Flur- und Türbreiten, Aufzüge, Sanitärräume sowie Flucht- und Rettungswege.
Das ist differenziert zu betrachten. Für interne Arbeitsbereiche ist insbesondere § 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung relevant, wenn Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden. FM-Connect unterscheidet zusätzlich öffentlich zugängliche Bereiche, halböffentliche Besucherbereiche und interne Arbeitsbereiche; für öffentlich zugängliche Gebäudeteile können bauordnungsrechtliche Barrierefreiheitsanforderungen unabhängig von der Beschäftigungssituation greifen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage, um individuelle und arbeitsplatzbezogene Anforderungen zu erkennen. Bei Beschäftigten mit Behinderungen müssen besondere Belange im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Die ASR V3a.2 verweist darauf, dass die Auswirkungen der Behinderung und die daraus resultierenden individuellen Erfordernisse in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter im Betrieb oder in der Dienststelle. Sie ist bei Angelegenheiten zu beteiligen, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder die Gruppe schwerbehinderter Beschäftigter berühren. BIH beschreibt, dass Arbeitgeber die SBV rechtzeitig und umfassend unterrichten, vor einer Entscheidung anhören und die Entscheidung unverzüglich mitteilen müssen.
Sie sollte frühzeitig eingebunden werden, wenn Entscheidungen zu Arbeitsplatzgestaltung, Umzug, Neubau, Umbau, Anmietung, Flucht- und Rettungskonzepten, Sanitärbereichen, Pausenbereichen, Alarmierung, digitaler Nutzbarkeit oder individuellen Anpassungen anstehen. FM-Connect betont, dass die SBV gerade bei Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Neubauten, Umbauten, Anmietungen, Flucht- und Rettungskonzepten, Sanitär- und Pausenbereichen sowie digitaler Nutzbarkeit regelmäßig relevant ist.
Der Inklusionsbeauftragte vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Nach § 181 SGB IX bestellt der Arbeitgeber einen Inklusionsbeauftragten; BIH beschreibt ihn als verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers, die auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen achtet und mit SBV sowie Betriebs- oder Personalrat im betrieblichen Integrationsteam zusammenarbeitet.
Die Ausgleichsabgabe ist zu zahlen, wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt wird. Sie hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Höhe hängt von der Beschäftigungsquote und der Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze ab; seit dem Erhebungsjahr 2025 gelten erhöhte Sätze.
Ja, teilweise. BIH beschreibt, dass Arbeitgeber ihre Zahlungspflicht ganz oder teilweise dadurch mindern können, dass sie anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder Blindenwerkstätten Aufträge erteilen; 50 Prozent der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistung können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Außenarbeitsgruppen sind Gruppen von Menschen mit Unterstützungsbedarf, die aus einer Werkstattstruktur heraus in einem regulären betrieblichen Umfeld tätig werden. FM-Connect beschreibt Außenarbeitsgruppen als Möglichkeit, Menschen mit Unterstützungsbedarf in bestehende Betriebsabläufe zu integrieren, Selbstständigkeit zu stärken und den Austausch innerhalb der Belegschaft zu fördern.
Berufsförderungswerke unterstützen Menschen, die sich nach gesundheitlichen oder beruflichen Einschnitten neu orientieren müssen. Für Unternehmen können sie Partner bei Qualifizierung, Arbeitsplatzanpassung, Wiedereinstieg und Gewinnung motivierter Beschäftigter sein. FM-Connect nennt Berufsförderungswerke ausdrücklich als Kooperationspartner für berufliche Qualifizierung und individuelle Arbeitsplatzgestaltung.
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung bedeutet, Arbeitsplätze organisatorisch und technisch so anzupassen, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit möglichst sicher, wirksam und dauerhaft ausüben können. REHADAT und BIH verweisen auf § 164 SGB IX als Grundlage für die Verpflichtung zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes; technische Arbeitshilfen können Einschränkungen kompensieren und vorhandene Fähigkeiten unterstützen.
Beispiele sind höhenverstellbare Arbeitstische, spezielle Eingabegeräte, Bildschirmlesetechnik, Braillezeilen, Vergrößerungssoftware, ergonomische Werkzeuge, Hebehilfen, akustische oder optische Signalgeber, angepasste Fahrzeuge, besondere Sitzlösungen oder assistive Software. Entscheidend ist immer der individuelle Bedarf und die konkrete Tätigkeit.
Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Websites, Intranet, Dokumente, Serviceportale, Raumbuchung, Ticketing, CAFM-Interfaces, HR-Systeme und IT-Verfahren auch mit assistiven Technologien nutzbar sind. FM-Connect beschreibt digitale Barrierefreiheit als Bestandteil moderner Inklusion und nennt Screenreader-Kompatibilität, kontrastreiche Designs, klare Navigation, barrierefreie IT-Verfahren und Kompatibilität mit Braille-Displays.
Relevant sind insbesondere WCAG, BITV 2.0, EN 301 549 und seit 2025 das BFSG für bestimmte verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen. W3C beschreibt WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 als bestehende Standards und empfiehlt die jeweils neueste WCAG-Version; WCAG 2.2 ergänzt WCAG 2.1 um neun Erfolgskriterien.
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Die Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die seit dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die seit diesem Datum für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden.
Nein. Das BFSG gilt nicht pauschal für jede interne Unternehmenswebsite oder jedes betriebliche IT-System. Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen mit Verbraucherbezug. Für interne Arbeitsmittel, Arbeitsstätten und Beschäftigtenprozesse sind dagegen vor allem Arbeitsschutzrecht, SGB IX, AGG, Arbeitsstättenverordnung, ASR und betriebliche Beteiligungsrechte maßgeblich.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement dient dazu, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Das BMAS beschreibt, dass Arbeitgeber allen Beschäftigten ein BEM anbieten müssen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind; die Pflicht gilt nicht nur für schwerbehinderte Beschäftigte.
Ein Inklusions-Audit prüft, ob Gebäude, Services, Prozesse, Dokumente, IT-Verfahren und Arbeitsumgebungen inklusiv nutzbar sind. Es bewertet Barrieren, Risiken, Zuständigkeiten, Nachweise und Verbesserungsmaßnahmen. FM-Connect beschreibt FM-Audits allgemein als Instrument zur Bewertung und Verbesserung von Effizienz, Sicherheit und Compliance von Gebäuden, Anlagen und Facility Services.
Ein Barrierekataster sollte festhalten, welche Barrieren bestehen, wo sie auftreten, welche Nutzergruppen betroffen sind, welches Risiko entsteht, welche Rechts- oder Betreiberanforderung berührt ist, welche Maßnahme erforderlich ist, welche Priorität gilt, wer verantwortlich ist und bis wann die Umsetzung erfolgen soll. Sinnvoll sind Fotos, Pläne, Kostenannahmen, Fristen, Zwischenlösungen und Statusinformationen.
Viele Barrieren entstehen, weil Anforderungen zu spät in Planung und Bau eingebracht werden. Planungsbegleitendes FM sorgt dafür, dass Zugänglichkeit, Orientierung, Ergonomie, Alarmierung, Flucht, Rettung, Sanitärbereiche, Arbeitsplätze und digitale Infrastruktur bereits in frühen Projektphasen berücksichtigt werden. FM-Connect betont, dass frühe FM-Einbindung spätere Nachrüstungen reduziert und langfristige Kosten senken kann.
Relevant sind klare Anforderungen an barrierefreie Zugänge, Wege, Bewegungsflächen, Türen, Aufzüge, Sanitärbereiche, Orientierungssysteme, Beleuchtung, Kontraste, Akustik, Alarmierung, Fluchtwege, Bedienelemente und digitale Infrastruktur. FM-Connect beschreibt Bauqualitätsanforderungen als Definition und Überwachung barrierefreier Bauweisen, inklusive DIN 18040 und qualitätsgesicherter Bauüberwachung.
Wesentliche Stakeholder sind Geschäftsführung, Facility Management, HR, Arbeitsschutz, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Inklusionsbeauftragter, Datenschutz, IT, Brandschutz, Sicherheitsorganisation, Nutzervertretungen, betroffene Beschäftigte, Planer, Dienstleister, Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Rehabilitationsträger und Integrationsfachdienste. FM-Connect betont die Zusammenarbeit zwischen Architekten, TGA-Fachleuten, FM-Verantwortlichen und Menschen mit besonderen Bedarfen.
Schulungen schaffen Verständnis für Barrieren, rechtliche Pflichten, Kommunikation, Assistenzbedarfe, digitale Barrierefreiheit, Serviceverhalten, Notfallprozesse und den Umgang mit individuellen Anpassungen. FM-Connect nennt Aufklärung und Schulung von Mitarbeitenden und Führungskräften als Aufgabe im planungs- und baubegleitenden FM.
Geeignete Kennzahlen sind Anzahl identifizierter und behobener Barrieren, Bearbeitungszeit für Anpassungsmaßnahmen, Erfüllungsgrad von Auditmaßnahmen, Anteil barrierefreier Besprechungsräume, Anzahl barrierefreier digitaler Verfahren, Rückmeldungen von Nutzern, Schulungsquote, BEM-Angebotsquote, Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen, offene Maßnahmen aus SBV-Beteiligungen und Umsetzungsstand von Barrierefreiheitsprojekten.
Typische Fehler sind späte Beteiligung der SBV, rein bauliches Verständnis von Inklusion, fehlende Nutzeranalyse, unklare Zuständigkeiten, nicht barrierefreie IT-Verfahren, fehlende Dokumentation, unzureichende Alarmierung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, fehlende Ruhezonen, ungeprüfte Flucht- und Rettungskonzepte, schwache Dienstleistereinbindung und Maßnahmen ohne Wirksamkeitskontrolle.
FM-Connect unterstützt bei Inklusionsstrategie, Barrierefreiheitsanalyse, Bauqualitätsanforderungen, planungsbegleitendem FM, digitaler Barrierefreiheit, Kooperation mit Werkstätten und Berufsförderungswerken, Auditierung, Maßnahmenplanung, Stakeholderbeteiligung, Schulung und Integration inklusiver Anforderungen in Facility-Management-Prozesse. Der Schwerpunkt liegt darauf, Inklusion nicht als Sondermaßnahme, sondern als dauerhaft steuerbaren Bestandteil von Gebäudebetrieb, Arbeitsplatzgestaltung und Servicequalität zu verankern.
