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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Facility Management: Inklusion » Beschäftigung » Arbeitsverhältnisse » Allgemeiner Arbeitsmarkt

Beschäftigung am Allgemeinen Arbeitsmarkt

Beschäftigung am Allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt fördert inklusive Arbeitsumgebungen durch die Integration von Menschen mit Behinderungen mittels verschiedener Unterstützungsmaßnahmen. Unternehmen konzentrieren sich darauf, Barrieren zu beseitigen und die Zugänglichkeit am Arbeitsplatz zu verbessern, in Übereinstimmung mit rechtlichen Richtlinien, um vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen.

Inklusive Arbeitsmarktintegration für alle

Eigeninitiative

Zugängliche Arbeitsplätze gestalten

Anpassung der Arbeitsumgebung für uneingeschränkte Teilhabe.

Der Einstieg zum allgemeinen Arbeitsmarkt kann über Werkstätte für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebe erleichtert werden. Eingeschränkte Menschen sind aber nicht verpflichtet sich an diese Institutionen zu wenden, sondern können auch eigenverantwortlich eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt suchen und antreten.

Einrichtungen, wie z. B. die Agentur für Arbeit, können hierbei unterstützend wirken.

Es gibt verschiedene rechtliche Richtlinien und Instrumente, die darauf abzielen, Hindernisse zu beseitigen und die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in das Berufsleben zu fördern. Diese Richtlinien umfassen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), den gesetzlichen Anspruch auf Unterstützungsdienste und die Vertreter für Schwerbehinderte und Chancengleichheit.

Es gibt inklusive Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen und ihnen spezialisierte Unterstützungs- und Anpassungsdienste bieten. Darüber hinaus konzentrieren sich einige Unternehmen auf die Sicherstellung der Zugänglichkeit am Arbeitsplatz, sodass auch Menschen mit Behinderungen solche Positionen besetzen können.