Budget der Arbeit
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DAS BUDGET FÜR ARBEIT IST EINE FÖRDERUNG DES INTEGRATIONSAMTES, DIE UNTERNEHMEN BEI DER EINSTELLUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN UNTERSTÜTZT
Das "Budget für Arbeit" bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen, um notwendige Anpassungen am Arbeitsplatz vorzunehmen und Mitarbeiter mit Behinderungen einzustellen. Um das "Budget für Arbeit" zu beantragen, sind detaillierte Planung und Beratung notwendig, um die Vorgaben des Integrationsamtes zu erfüllen.
Budget für Arbeit: Finanzielle Unterstützung durch das Integrationsamt
BUDGET FÜR ARBEIT
Das "Budget für Arbeit" erleichtert Menschen mit Behinderungen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Dieses Programm soll eine Alternative zur Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt bieten. Arbeitgeber erhalten durch das Budget für Arbeit eine Entschädigung für die Einstellung solcher Personen.
Leistungen
Die finanzielle Unterstützung, die früher an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ging, wird nun in Form von Lohnkostenzuschüssen an den neuen Arbeitgeber weitergeleitet. Darüber hinaus werden die notwendigen Unterstützungsdienste finanziert.
Diese Vorteile sind in der Regel zeitlich begrenzt und werden regelmäßig überprüft.
Arbeitgeberförderung für Beschäftigte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Dauerhafter Lohnkostenzuschuss (Minderleistungsausgleich) für den Arbeitgeber von bis zu 75% des Arbeitnehmerbruttos - max. 40% der monatlichen Rechengröße in der Sozialversicherung (= 1.246 € für 2019)
Möglichkeit der pädagogischen Begleitung für den Budgetnehmer
Rückkehrrecht in die Werkstatt, wenn erwünscht oder notwendig
Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
Teilzeit möglich (mind. 20 Std./Woche)
Vorraussetzungen
Das Budget der Arbeit kann von eingeschränkte Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen haben oder in einem Inklusionsbetrieb tätig sind, oder von Unternehmen die eingeschränkte Menschen beschäftigen, in Anspruch genommen werden.
Vorteile Budget für Arbeit für den Arbeitgeber:
Kein aufwändiger Papierkram (Werkstatt übernimmt Beantragung des Lohnkostenzuschusses)
Unbegrenzte Dauer des Lohnkostenzuschusses, sofern eine Minderleistung besteht
Möglichkeit der pädagogischen Begleitung, die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz unterstützen kann
Rückkehrrecht in die Werkstatt
Anrechnung bei der Ausgleichsabgabe
Positive Unternehmensphilosophie
Diversity und Inklusion als gelebtes Leitbild
Verbesserung des Umgangs mit Defiziten und Fehlern
Chancengleichheit und Teilhabe als strategisches (Erfolgs-)Konzept und Wert im Unternehmen
Budget für Arbeit allgemein
Arbeitgeberförderung für Beschäftigte aus Werkstätten, um Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen
Dauerhafter Lohnkostenzuschuss (Minderleistungsausgleich) für den Arbeitgeber von bis zu 75% des Arbeitnehmerbruttos - max. 40% der monatlichen Rechengröße in der Sozialversicherung (= 1.246 € für 2019)
Möglichkeit der pädagogischen Begleitung für den Budgetnehmer
Rückkehrrecht in die Werkstatt, wenn erwünscht oder notwendig
Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
Budget für Arbeit in Detail
Teilzeit: möglich (mind. 20 Std./Woche)
EM-Rente: wird mit dem Gehalt verrechnet / der Anspruch bleibt bestehen
Schwerbehindertenausweis: keine Voraussetzung mehr
Altersrente: Achtung: Einzahlungen in die Rentenversicherung können u.U. im BfA geringer sein als in der Werkstatt, deswegen ist vorher eine Rentenberatung Pflicht!
Berufsbildungsbereich: ab 2. BBB-Jahr möglich
Rückkehrrecht in die Werkstatt: möglich
Wohnort: Hamburg. Ausnahmen möglich.
Vorteile Budget für Arbeit für den Beschäftigten
Kein aufwändiger Papierkram (der Arbeitgeber bzw. die Werkstatt beantragt den Lohnkostenzuschuss)
Sie sind bei der Firma direkt angestellt
Lohnkostenzuschuss ist Minderleistungsausgleich für den Arbeitgeber
Unbegrenzte Dauer des Lohnkostenzuschusses
Möglichkeit der pädagogischen Begleitung, die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz unterstützen kann
Rückkehrrecht in die Werkstatt ohne aufwändigen Papierkram und Wartezeiten (allerdings kein Anspruch auf Rückkehr an den alten Werkstattarbeitsplatz. Rückkehr zu den Werkstattbedingungen und ggfs. Verlust der Besitzstandswahrung)
Auch bei Rückkehr sofortige Orientierung auf neuen Budgetplatz und erneuter Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich
Ausweg aus der Grundsicherung