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Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Behinderten Menschen stehen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in der Regel die gleichen Chancen offen wie nichtbehinderten Menschen.

In der Realität hindern oft mehrere Hindernisse Einzelpersonen daran, einen Job zu finden und beizubehalten. Zu diesen Hindernissen gehören unter anderem eingeschränkter Zugang zu Bildung und Schulung, unzureichende Arbeitsplatzanpassungen, Voreingenommenheit oder Diskriminierung durch Arbeitgeber oder Kollegen und ein Fehlen von Beratung und Unterstützung.

Inklusive Arbeitsmarktintegration für alle

Eigeninitiative

Der Einstieg zum allgemeinen Arbeitsmarkt kann über Werkstätte für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebe erleichtert werden. Eingeschränkte Menschen sind aber nicht verpflichtet sich an diese Institutionen zu wenden, sondern können auch eigenverantwortlich eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt suchen und antreten.

Einrichtungen, wie z. B. die Agentur für Arbeit, können hierbei unterstützend wirken.

Es gibt verschiedene rechtliche Richtlinien und Instrumente, die darauf abzielen, Hindernisse zu beseitigen und die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in das Berufsleben zu fördern. Diese Richtlinien umfassen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), den gesetzlichen Anspruch auf Unterstützungsdienste und die Vertreter für Schwerbehinderte und Chancengleichheit.

Es gibt inklusive Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen und ihnen spezialisierte Unterstützungs- und Anpassungsdienste bieten. Darüber hinaus konzentrieren sich einige Unternehmen auf die Sicherstellung der Zugänglichkeit am Arbeitsplatz, sodass auch Menschen mit Behinderungen solche Positionen besetzen können.